Die GRÜNEN Thurgau und die GRÜNEN Kanton St.Gallen haben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur kantonalen Nutzungszone (KNZ) WilWest Stellung genommen. Sie weisen auf erhebliche Mängel in den planungsrechtlichen Vorschriften hin. Die Kantone Thurgau und St.Gallen haben es bisher noch nicht geschafft, die Dimensionen Klimaschutz, Energie und Biodiversität zukunftsgerichtet in den Bauvorschriften zu verankern. Die GRÜNEN haben ihre Stellungnahmen in zehn Forderungen für ein nachhaltiges WilWest zusammengefasst:

  1. Die Gebäudehüllen (Dächer und Fassaden) sind konsequent für die Produktion von erneuerbarem Strom zu nutzen. Eine Erstellungspflicht von Photovoltaikanlagen ist in die Zonenvorschriften aufzunehmen.
  2. Die Gebäude sind als 2000-Watt-Areale zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die Standards für Nachhaltiges Bauen sind einzuhalten. Oberirdische Gebäudeteile sind weitgehend als Holzbauten zu erstellen. Das Regenwasser ist für den Bedarf an Brauchwasser zu nutzen.
  3. Die wertvollen Grünräume im Norden und Süden von WilWest sind mit leistungsfähigen Grünkorridoren zu vernetzen. Über die Autobahn sind die Teile Münchwilen und Sirnach mit einer Grünbrücke zu verbinden. Die Grünkorridore und Bachöffnungen sind als wertvolle Biodiversitätsflächen anzulegen.
  4. Die Flächen für den ökologischen Ausgleich im Lenzenbüel angrenzend an die Bahnlinien der SBB und der Thurbo sind naturnah und biodivers zu gestalten und gleich zu Beginn der Bauarbeiten prioritär zu erstellen. Die Grün- und Freiflächen innerhalb des Perimeters der KNZ sind biodivers und klimagerecht zu bepflanzen. Die Terrainmodellierungen sind auf ein Minimum zu beschränken.
  5. Damit das Zentrumsgebiet Gloten an Attraktivität gewinnt, müssen die dort geplanten Neubauten eine hohe ortsbauliche Qualität aufweisen. Die vom Durchgangsverkehr befreite Dreibrunnenstrasse ist als Begegnungszone zu gestalten.
  6. Im Teil Sirnach ist auf besucherintensive Nutzungen zu verzichten. Publikums- und verkehrsintensive Nutzungen widersprechen den Nachhaltigkeitszielen von WilWest.
  7. Der Fachbeirat und weitere für den Betrieb des Entwicklungsschwerpunktes verantwortliche Gremien sind mit Fachpersonen aus dem Bereich Umwelt/Energie/Mobilität zu erweitern.
  8. Die Möglichkeit, dass Unternehmen Grundstücke im Baurecht erwerben, ist aktuell in den Bestimmungen nicht vorgesehen. Dieser Mangel ist zu beheben im Sinne einer aktiven Bodenpolitik, zu der die Gemeinden und Kantone verpflichtet sind.
  9. Nahe bei den Arbeitsplätzen sind zeitgemässe Velostationen (sicher, mit Garderobe/Dusche ausgestattet, in-house) in ausreichender Zahl zu erstellen, damit das Velofahren vom Wohnort in der Agglomeration Wil oder von den Bahn- und Bushaltestellen an den Arbeitsplatz für möglichst viele Menschen attraktiv ist.
  10. Angestellte und Besucher*innen sollen primär das Velo und den ÖV nutzen. Entsprechend attraktiv muss das FVV- und ÖV-Angebot gestaltet sein. Parkplätze bei den Liegenschaften sind primär für Menschen mit Beeinträchtigung und für Nutzer*innen von Sharing-Angeboten zur Verfügung zu stellten. Die maximal zulässige Anzahl Parkplätze ist entsprechend auf tiefem Niveau festzulegen. Die Parkplätze sind mit E-Ladepunkten auszurüsten. Alle Unternehmen in WilWest sind zu einem nachhaltigen Mobilitätsmanagement verpflichtet. Frei zugängliche Parkplätze sind zu bewirtschaften.

Mit den geforderten Nachbesserungen kann WilWest ein attraktiver und zukunftsweisender Wirtschaftsstandort mit hoher Lebens- und Aufenthaltsqualität werden. Die GRÜNEN Thurgau und die GRÜNEN Kanton St.Gallen werden sich weiterhin gemeinsam für dieses Ziel einsetzen.

Für Rückfragen:
Kurt Egger, Präsident GRÜNE Thurgau, 079 207 84 37

Medienmitteilung WilWest (PDF)

Vernehmlassungsantwort vom 17.09.2021