Kantonale Nutzungszone Wil West (PDF)

Planwerk KNZ, Teil Münchwilen, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 2

KNZ, Teil Münchwilen, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 2, 1:1’000

Antrag/Bemerkung

Die ökologischen Ersatzmassnahmen sind zu erhöhen. Diese können innerhalb des Perimeters durch Erhöhung der Flächen auf 15% oder durch Ersatzmassnahmen ausserhalb des Perimeters (z.B. Wildbrücke) realisiert werden.

Begründung

Die ökologischen Ersatzmassnahmen sind mit 10% der Fläche am untersten Limit. Die bezeichneten Flächen (insbesondere der westliche Teil erreichen kaum eine gute Qualität. Ein Vorbildprojekt wie Wil West sollte auch in ökologischen Belangen vorbildlich sein.

 

Antrag/Bemerkung

Zur Vernetzung der Grünräume soll im Bereich der heutigen Dreibrunnenstrasse eine Grünbrücke erstellt werden oder die bestehende Infrastruktur genutzt werden.

Begründung

Die Vernetzung der Grünräume vom Waldgebiet Sirnacherberg über die geplanten Grünräume in Gloten und neu zu schaffenden Lebensräume entlang der Dreibrunnenstrasse im WilWest bis in den WESTpark ist ein zentrales ökologischen Anliegen, wie es auch im Zukunftsbild des 4. Agglomerationsprogramms ausgeführt ist. Das Gebiet zwischen Sirnacherberg und WESTpark wird mehrfach stark durchschnitten (SBB-Trassee, zwei Kantonsstrassen, Autobahn, Frauenfeld-Wil-Bahn-Trassee). Deshalb sind ernsthafte Massnahmen erforderlich um Vernetzungskorridore für Pflanzen und Tiere zu ermöglichen. Durch die Umnutzung der bestehenden Infrastruktur kann einfach eine Grünbrücke erstellt werden. Zu prüfen ist auch die Überdeckung der Autobahn.

 

Antrag/Bemerkung

Verzicht auf die Erschliessung für die Waldbewirtschaftung.

Begründung

Die Erschliessung ist ab der Sirnacherstrasse zu erstellen (sofern sie nicht bereits vorhanden ist). Auf den Bau von Waldstrassen ist zu verzichten im Sinne des ökologischen Ausgleichs. Die Nutzung des Waldgebietes hat mit „sanfter“ Forsttechnik zu erfolgen.

 

Antrag/Bemerkung

Die Rad- und Fusswegverbindung sind zu minimieren.

Begründung

Im Gebiet des ökologischen Ausgleichs sollte das Wegenetz minimal und nicht maximal konzipiert werden. Vorrang hat die Natur. Die Topografie erlaubt eine Reduktion des Velonetzes um mindestens einen Drittel. Ein minimales, aber zweckmässiges Wegenetz spart Kosten beim Bau und im Unterhalt.

 

Planwerk KNZ, Teil Sirnach, Teilgebiete, Plan Nr. 2

KNZ, Teil Sirnach, Teilgebiete, Plan Nr. 2, 1:2’000

Antrag/Bemerkung

Der westliche Teil des Zentrumsgebiets ist dem Freihaltegebiet zuzuteilen. Der Grünkorridor hat sich in Nord-Süd-Richtung über das gesamte Teilgebiet Sirnach (entlang der Bachöffnung) zu erstrecken.

Begründung

Damit kann das Siedlungsgebiet klarer strukturiert werden. Alte und neue Bauten können besser mit dem ökologisch wertvollen Bereich des Freihaltegebiets verbunden werden. Mit dem durchgehenden Freihaltegebiet kann ein wertvoller Grünkorridor geschaffen werden, der über den Perimeter hinausgeht und damit einen entscheidenden ökologischen Mehrwert schafft.

 

Planwerk KNZ, Teil Sirnach, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 3

KNZ, Teil Sirnach, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 3, 1:1’000

Antrag/Bemerkung

Im Zentrumsgebiet sind keine Bauten mit Flachdächern erlaubt. Die Setzung der neuen Liegenschaften hat sich am Bestand zu orientieren.

Begründung

Aus Respekt zur historischen Substanz sind Neubauten im Zentrumsgebiet mit Giebeldächern auszustatten. Auch die Setzung der Neubauten ist zu überdenken.

 

Antrag/Bemerkung

Der westliche Siedlungsrand ist nach Osten zu verlegen, damit ein durchschnittlicher Abstand von mind. 12 Metern zum Gewässer sichergestellt ist. Der Bachoffenlegung ist ausreichend Raum zu geben. Es ist ein ökologisch wertvoller Vernetzungskorridor zu schaffen.

Begründung

Das Agglomerationsprogramm Wil fordert klar gesicherte Grünkorridore. „Grünräume und Grünkorridore sind das Rückgrat der Grüninfrastruktur der Region.“

 

Antrag/Bemerkung

Die Dreibrunnenstrasse im Zentrumsgebiet von Gloten ist als Begegnungszone zu gestalten

Begründung

Der historische Ortskern kann durch die Befreiung der Dreibrunnenstrasse vom Durchgangsverkehr erheblich aufgewertet und neuen attraktiven Nutzungen zugeführt werden. Die Begegnungszone ist das adäquate Mittel um dieses Konzept zu unterstützen.

 

Vorschriften Zonenvorschriften KNZ, Teil Münchwilen

Art. 1 Teile der kantonalen Nutzungszone

Antrag/Bemerkung

Parkplatzangebot für Personenwagen und Fahrräder Pro Arbeitsplatz darf maximal 0.5 bewirtschafteter Parkplatz bereitgestellt werden. Pro Arbeitsplatz muss 0.5 Abstellplatz in einer sicheren, dem Arbeitsplatz nahen Veloabstellanlage bereitgestellt werden.

Begründung

Die in den Vernehmlassungsdokumenten aufgeführten Zahlen für die zu erstellenden Parkplätze für Personenwagen und sicheren Abstellplätzen für Velos sind aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen zu überarbeiten. Der Modalsplit für die Schweiz im 2015 in % der Wege wies für den LV 37%, für den ÖV 13% und den MIV 50% aus. (Quelle: 6t-bureau de recherche, 2019. Der Modalsplit des Personenverkehrs in der Schweiz – Bedeutung für den öffentlichen Verkehr.). Für Räume mit einer Dichte von 90 Raumnutzenden/ha entfielen 30% der Fahrten auf dem MIV, 17% auf den ÖV und 53% auf den LV. Im Teil Münchwilen in zwei Parkhäusern 1700 Parkplätze bereitstellen zu wollen (Art. 12 Zonenvorschriften) entbehrt jeder Grundlage und folgt nicht den Strategischen Massnahmen gemäss Agglomerationsprogramm: WW IV Hohe Anteile ÖV und LV mit konsequentem Mobilitätsmanagement usw. . Zu den Velo-Abstellinfrastrukturen sind keine Vorschriften erkennbar.

 

Art. 4 Gesamtwirkung

Antrag/Bemerkung

Die Beurteilungskriterien sind um einen Punkt zur „klimagerechten Siedlungsentwicklung“ zu ergänzen.

Begründung

Den Auswirkungen des Klimawandels kann entgegengewirkt werden durch eine Sicherstellung der Durchlüftung zwischen den Gebäuden und durch Vermeidung des Aufheizens von Aussenflächen.

 

Art. 8 Ergänzende Bauvorschriften

Antrag/Bemerkung

Neuer Abschnitt: Fassaden Mehrheitlich nach Osten, Süden oder Westen ausgerichtete Fassaden sind mit Photovoltaik-Anlagen auszurüsten.

Begründung

PV-Anlagen auf geeigneten Flächen ist ein Erfordernis aus der Energie- und Klimastrategie.

 

Antrag/Bemerkung

Neuer Abschnitt: Photovoltaik auf Dächern Die Dächer sind konsequent mit Photovoltaikanlagen oder Warmwasserkollektoren auszurüsten. Technische Aufbauten sind so anzuordnen, dass Schattenwurf auf die Photovoltaikanlagen vermieden wird.

Begründung

PV-Anlagen und Warmwasserkollektoren sind ein Erfordernis der Energie- und Klimastrategie. Die Stadt Zürich hat mehrjährige Erfahrung mit der Pflicht zum Bau von PV-Anlagen auf begrünten Dächern.

 

Art. 12 Nutzweise

Antrag/Bemerkung

Zusätzlicher Abschnitt: „Velostationen“ In den Baubereichen C oder D ist eine zentrale, mit der nötigen Infrastruktur ausgerüstete Velostation für Arealnutzer zu errichten. Die Velostation ermöglicht das sichere Abstellen von Velos jeder Art, das Aufladen von E-Bikes und verfügt über eine Garderobe mit Duschmöglichkeit. Im teil Münchwilen sind mehrere Velostationen mit insgesamt minimal 600 Veloabstellplätze zu erstellen.

Begründung

Für alle Mitarbeitenden in der KNZ aus der Region Wil wird Velo dank der sehr guten Erschliessung des Areals mit Radwegen das bevorzugte Verkehrsmittel sein. Das gilt insbesondere für alle Mitarbeitenden aus den Gemeinden Münchwilen, Sirnach, Wilen, Rickenbach und Wil. Eine zeitgemäss Möglichkeit, um die Velos am Arbeitsplatz sicher abstellen zu können, ist Voraussetzung dafür, dass die Entwicklung des Modal-Split in die gewünschte Richtung möglich wird.

Art. 13 Umgebungsgestaltung

Antrag/Bemerkung

Ergänzung mit zweitem Grundsatz: Die Umgebung ist vollständig und biodivers zu bepflanzen. Es ist ein Grünanteil (Grünziffer) festzulegen. Das Unterbauen der Grünflächen ist dahingehen zu unterbinden, dass die Bepflanzung auch durch Bäume nicht eingeschränkt wird.

Begründung

Im Sinne der Umsetzung der Biodiversitätsstrategien von Bund und Kantonen ist die Umgebung zu bepflanzen. Dabei ist der Biodiversität maximale Beachtung zu schenken. Der künftige fachgerechte Unterhalt der Biodiversitätsflächen ist zu regeln.

 

Art. 15 Private Vorzonen

Antrag/Bemerkung

Ergänzung Abschnitt Parkfelder: Die Parkfelder sind mit einem sickerfähigen Belag auszurüsten.

Begründung

Ergänzung zu Art. 36 Entwässerung.

 

Art. 17 Grünräume

Antrag/Bemerkung

Ergänzung: Die Grünräume und nicht versiegelte Flächen sind biodivers zu bepflanzen.

Begründung

Es sind ökologische Flächen mit Qualität zu erstellen. Rasenfläche haben keinen ökologischen Mehrwert.

 

Art. 18 Ökologische Ersatz- und Ausgleichsflächen

Antrag/Bemerkung

Die Radwege innerhalb der Ersatz- und Ausgleichsflächen sind so zu bauen, dass ein Räumdienst im Winter gewährleistet werden kann.

Begründung

Die Radwege müssen bei Schnee geräumt sein.

 

Art. 19 Bepflanzung

Antrag/Bemerkung

Baumreihen und Baumgruppen bestehen in der Regel aus mehreren Baumarten.

Begründung

Biodiversität ist wichtig. Unterschiedliche Arten widerstehen Schädlingen und Krankheiten besser.

 

Art. 20 Aufforstung

Antrag/Bemerkung

Auf eine Erschliessungsstrasse ab dem Fuss-/Veloweg bei der Unterführung des SBB-Trasses ist zu verzichten.

Begründung

Der Wald ist bereits erschlossen ab der Sirnacherstrasse.

 

Art. 21 Etappierung

Antrag/Bemerkung

(zur zulässigen Zwischennutzung offene Parkierungseinrichtungen) Ausgeschlossen von Zwischennutzungen sind Parkierungsanlagen für den Autohandel.

Begründung

Widerspruch zum Zweck der KNZ in Art. 2.

 

Antrag/Bemerkung

Auf Flächen, die dem ökologischen Ausgleich dienen, ist keine Zwischennutzung möglich.

Begründung

Ökologischen Ausgleichsflächen sollen zum frühest möglichen Zeitpunkt ihre Funktion erfüllen können. Es muss mit längeren Zeiträumen gerechnet werden, bis Ökosysteme die gewünschte Leistung erreichen.

 

Art. 22 Grundsätze

Antrag/Bemerkung

Neuer Abschnitt unter Grundsätze: Verkehrsträger Die Mobilität in und zur KNZ stützt sich primär auf den Fuss- und Veloverkehr und den Öffentlichen Verkehr. Der motorisierte Individualverkehr ist mit einem verpflichtenden Mobilitätsmanagement auf ein vorbildliches Niveau zu reduzieren.

Begründung

Die Grundsätze Modal Split-Ziel und Erschliessungsgüte öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr nehmen die grossen Potenziale des Veloverkehrs nicht auf. Ein MIV-Anteil von weniger als 50% ab 2035 ist anzustreben.

 

Art. 24 Öffentliche Verkehrsanlagen

Antrag/Bemerkung

Ergänzung zu Gegenstand: Die öffentlichen Verkehrsanlagen umfassen bestehende und projektierte öffentliche Strassen und Wege und Velostationen.

Begründung

Ohne zeitgemässe Veloabstellanlagen können die Ziele des Modal-Splits nicht erreicht werden. In der KNZ werden rund 2300 Meter Velowege neu gebaut. Velowege ohne Velostationen zu bauen ist wie Bahnstrecken ohne Bahnhöfe zu bauen.

 

Art. 25 Langsamverkehr

Antrag/Bemerkung

Veloabstellanlagen Art. 25 ist um Festlegungen zu Veloabstellanlagen zu ergänzen (inkl. Frauenfeld-Wil-Bahn).

Begründung

Die Veloabstellanlagen wurde offenbar vergessen.

 

Antrag/Bemerkung

Ergänzung zu 3: Links und rechts der Radwege sind Grünstreifen anzulegen.

Begründung

Befestigte Radwege ohne Grünstreifen sind infolge Hitze wenig attraktiv zum Benützen.

 

Art. 26 Öffentlicher Verkehr

Antrag/Bemerkung

Ergänzener Abschnitt: Multimodale Umsteigestellen Die Bahn- und Bushaltestellen sind so zu konzipieren, dass sie als vorbildliche multimodale Umsteigestellen genutzt werden können.

Begründung

Das Umsteigen von Bus/Bahn auf e-Scooter, Velo, Taxi usw. und umgekehrt muss gut und schlank möglich sein. Weiter ist zu Zugang zu Sharing-Angeboten (z.B. Mobility) vorzusehen.

 

Art. 27 Öffentliche Parkierung Personenwagen

Antrag/Bemerkung

Die Parkfelder sind mit genügenden E-Ladestationen auszurüsten. Nach Bedarf sind diese bis zur Vollerschliessung zu ergänzen.

Begründung

E-Ladestationen gehören heute zum Standard.

 

Art. 28 Anzahl Parkfelder für Personenwagen

Antrag/Bemerkung

Neue Formulierung: Der ermittelte Parkfelderbedarf darf nicht überschritten werden.

Begründung

Es macht keinen Sinn, einen Mindestbedarf an Parkfeldern festzulegen. Weder aus wirtschaftlichen noch aus ökologischen Gründen ist ein Bau von Parkplätzen auf Vorrat und für ewig sinnvoll. Dem Investitionsrisiko für Parkhäuser kann durch modulare Bauten begegnet werden, die bei Nichtbedarf abgebaut und an einen anderen Ort transferiert werden können.

 

Art. 29 Anordnung der Parkfelder

Antrag/Bemerkung

Modulare Parkhäuser Die Parkhäuser sind als modulare Anlagen zu erstellen, die bei Bedarf erweitert oder zurückgebaut werden können. Die Parkfelder sind zu bewirtschaften.

Begründung

Der Bau von Parkhäusern auf Vorrat ist nicht sinnvoll. Grössere oberirdische Parkfelder sind nicht erwünscht.

 

Art. 31 Parkierung Velo

Antrag/Bemerkung

Velostation (siehe auch Rückmeldung zu Art. 12) In allen Baubereichen sind zentrale, mit der nötigen Infrastruktur ausgerüstete und abschliessbare Velostationen für Arealnutzer zu errichten. Die Velostationen ermöglichen das sichere Abstellen von Velos jeder Art, das Aufladen von EBikes und verfügen über eine Garderobe mit Duschmöglichkeit. Im Teil Münchwilen sind Velostationen mit insgesamt mindestens 600 Veloabstellplätzen zu erstellen.

Begründung

(siehe auch Begründung zu Art. 12) Konventionelle, frei zugänglichen Veloabstellplätze allein mit einem Witterungsschutz sind heute keine ausreichende Velo-Parkierungsinfrastruktur. Um das Velo-Pendeln ernsthaft zu ermöglichen braucht es den Standard einer Velostation mit Garderobe/Dusche.

 

Art. 32 Energie

Antrag/Bemerkung

Liegenschaften für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Bildungseinrichtungen und kulturelle Betriebe, Beherbergungseinrichtungen, Showrooms und Verkaufseinrichtungen oder ähnliche sind als 2000-Watt-Areale zu bauen und zu betreiben. Es ist der Standard für Nachhaltiges Bauen (SNBS) anzuwenden.

Begründung

Der Grundsatz Art. 32 Energie erreicht die angedeutete Vorbildlichkeit erst mit der Anforderung 2000-Watt-Areal (Bau und Betrieb). Es ist nicht nachvollziehbar, wieso diese Vorgabe in den Vorschriften fehlt.

 

Art. 34 Lärmschutz

Antrag/Bemerkung

Ergänzung zu 2 Massnahmen: Verkehrslärm ist durch Massnahmen an der Quelle (z.B. Temporeduktion) zu vermeiden.

Begründung

Lärm der nicht entsteht verursacht auch keine Kosten bei den Schutzmassnahmen.

 

Art. 36 Entwässerung

Antrag/Bemerkung

Art. 36 begrüssen wir.

Begründung

Die Regelungen zur Entwässerung sind ausreichend. Die Beschränkung der Versiegelung ist im Sinne des Klimaschutzes notwendig.

 

Art. 38 Qualitätssicherung

Antrag/Bemerkung

Eine Fachperson im Fachbeirat soll den Bereich Energie/Mobilität abdecken.

Begründung

Die grössten Herausforderungen stellen sich heute bei den Energie- und Klimathemen.

 

Vorschriften Zonenvorschriften KNZ, Teil Sirnach

Art. 1 Teile der kantonalen Nutzungszone

Antrag/Bemerkung

Die Rückmeldungen zu den Zonenvorschriften KNZ, Teil Münchwilen gelten sinngemäss auch für dien Zonenvorschriften KNZ, Teil Sirnach.

Begründung

Die Rückmeldungen zu den Zonenvorschriften KNZ, Teil Münchwilen gelten sinngemäss auch für dien Zonenvorschriften KNZ, Teil Sirnach.

 

Art. 4 Gesamtwirkung

Antrag/Bemerkung

Das Richtprojekt ist im Zentrumsgebiet von Gloten zu überarbeiten.

Begründung

Die Typologie, Volumina und Stellung des historischen Ortskerns wird im Richtprojekt von den Neu- und Ersatzbauten nicht aufgenommen. Eine Überarbeitung des Richtprojekts ist angezeigt.

 

Art. 5 Richtprojekt

Antrag/Bemerkung

Das Richtprojekt ist im Zentrumsgebiet von Gloten zu überarbeiten.

Begründung

Das Richtprojekt kann im Zentrumsgebiet (mit dem historischen Ortskern) die Anforderungen an die Gesamtwirkung gemäss Art. 4 nicht erfüllen.

 

Art. 7 Arbeitsgebiete

Antrag/Bemerkung

Abschnitt 4 in Art. 7 ist zu streichen. Für das Arbeitsgebiet 3 sollen die gleichen besonderen Vorschriften gelten wie für die Arbeitsgebiete 1, 2 und 4.

Begründung

Publikums- und verkehrsintensive Fachmärkte entsprechen nicht dem Zweck der KNZ. Die regionalen Zentren verfügen über ausreichend Gebiete für Fachmärkte. Publikums- und verkehrsintensive Fachmärkte an peripheren Lagen sind raumplanerisch unerwünscht.

 

Art. 8 Zentrumsgebiete

Antrag/Bemerkung

Der westliche Teil des Zentrumsgebietes ist dem Freihaltegebiet zuzuteilen. Auf Einzäunungen ist zu verzichten.

Begründung

Der Grün- und Freiraum soll sich entlang des gesamten, neu offengelegten Bachlaufes erstrecken. Dieser Freiraum unterstützt die gefährdete ökologische Vernetzung von Süd nach Nord durch die KNZ Teil Sirnach.

 

Art. 9 Freihaltegebiete

Antrag/Bemerkung

Im Freihaltegebiet ist die landwirtschaftliche Nutzung zu Gunsten von naturnahen Biodiversitätsflächen zu unterlassen. Abschnitt 1 ist entsprechend anzupassen.

Begründung

Eine landwirtschaftliche Nutzung im Freihaltegebiet macht keinen Sinn. Die Flächen sind zu klein. Eine qualitativ hochwertige Biodiversität kann durch andere Nutzungen besser erreicht werden.

 

Art. 11 Schutzobjekte

Antrag/Bemerkung

Abschnitt 3. Es sind Vorschriften für die WA3 innerhalb der Zonenvorschriften KNZ zu erstellen. Der Verweis auf das Baureglement Sirnach ist zu streichen. Auf das Ortsbild im geschützten Ortskern ist Rücksicht zu nehmen.

Begründung

In den Zonenvorschriften sollen die Vorschriften für die Zone WA3 abschliessend geregelt werden. Im Sinne der Transparenz und zur Vereinfachung von möglichen künftigen Anpassungen ist der Verweis auf das Baureglement Sirnach nicht sinnvoll.

 

Art. 16 Ergänzende Bauvorschriften Arbeitsgebiet

Antrag/Bemerkung

Neuer Abschnitt 4: Pflicht zur Erstellung von Photovoltaikanlagen. Die Flachdächer und die geeigneten Wände (Ost, Süd, West) sind mit Photovoltaikanlagen auszurüsten.

Begründung

Sowohl Dächer wie auch geeignete Wände sind künftig mit PV-Anlagen auszurüsten, um genügend Strom zu produzieren. Wie die Erfahrungen in der Stadt Zürich zeigen, sind PV-Anlagen auf begrünten Flachdächern gut umsetzbar.

 

 

Art. 19 Weitere Gebäude

Antrag/Bemerkung

Es ist ein Grünflächenanteil von mindestens 50% festzulegen.

Begründung

Das Unterbauen soll auf ein Minimum reduziert werden. Bäume brauchen ausreichend Wurzelraum. Der Versickerung ist ausreichend Beachtung zu schenken (Schutz vor Auswirkungen des Klimawandels).

 

Art. 25 Ökologische Ersatz- und Ausgleichsflächen

Antrag/Bemerkung

Ökologische Ausgleichsflächen innerhalb des KNZ-Gebietes sollen nicht als landwirtschaftliche Nutzflächen dienen. Eine landwirtschaftliche Nutzung der ökologischen Ausgleichsflächen ist nicht sinnvoll und deshalb unerwünscht.

Begründung

Eine landwirtschaftlichen Nutzung der ökologischen Ausgleichsflächen ist nicht sinnvoll und deshalb unerwünscht.

 

Art. 28 Grundsätze

Antrag/Bemerkung

Für den Teil Sirnach sind die Grundsätze des Teils Münchwilen zu übernehmen.

Begründung

Gloten ist bereits heute gut mit dem ÖV erschlossen.

 

Art. 28 Grundsätze

Antrag/Bemerkung

Abschnitt zwei wie folgt ergänzen: mit dem Bezug der ersten Bauten in den Arbeitsgebieten 1, 2, 3 oder 4.

Begründung

Ein funktionierenden ÖV muss vorhanden sein zu Beginn der Bautätigkeit und nicht erst am Schluss, wenn sich schon alle Pendler an den MIV gewöhnt haben.

 

Art. 29 Erschliessung der Baubereiche

Antrag/Bemerkung

Abschnitt 3 wie folgt ergänzen: „… resp. einen Durchlass oder eine Furt erstellt werden.“

Begründung

Wahrscheinlich kann auf den Bau einer teuren Brücke verzichtet werden.

 

Art. 31 Langsamverkehr

Antrag/Bemerkung

Analog zur Rückmeldung im Teil Münchwilen: Im Teil Sirnach sind pro Baubereich je eine Velostation mit Dusche/Garderobe (in-house) zu erstellen. Im Teil Sirnach sind insgesamt mindestens 300 Veloabstellplätze in Velostationen zu erstellen.

Begründung

Die Model-Split Ziele können nur mit einer zweckdienlichen Veloinfrastruktur erreicht werden.

 

Art. 36 Parkierung Velo

Antrag/Bemerkung

Im Teil Sirnach sind dezentrale Velostationen mit mindestens 300 Veloabstellplätzen zu erstellen.

Begründung

Siehe auch entsprechende Rückmeldungen im Teil Münchwilen.

 

Art. 37 Energie

Antrag/Bemerkung

Abschnitt 2 ersetzen durch eine Erstellungspflicht für Photovoltaikanlagen.

Begründung

Siehe Anmerkungen Münchwilen.

 

Art. 38 Umweltbaubegleitung

Antrag/Bemerkung

Die Bauten sind als 2000-Watt-Areale zu bauen und zu betreiben. Es sind die Standards des Nachhaltigen Bauens (SNBS) anzuwenden.

Begründung

Es müssen Rahmenbedingungen gesetzt werden, die ein nachhaltiges Bauen ermöglichen.

 

Art. 40 Lärmschutz

Antrag/Bemerkung

zu Massnahmen: Der Lärmschutz ist primär durch Lärmvermeidung und Massnahmen an der Quelle sicherzustellen. Im Zentrumsgebiet sind die Geschwindigkeiten entsprechend vorzugeben.

Begründung

Im Zentrumsgebiet sind ES II (2) einzuhalten.

 

Antrag/Bemerkung

Im Zentrumsgebiet sind ES 2 einzuhalten.

Begründung

Der Lärmschutz ist primär durch Lärmvermeidung und Massnahmen an der Quelle sicherzustellen. Das Zentrumsgebiet ist auch Wohngebiet.

 

Art. 43 Qualitätssicherung

Antrag/Bemerkung

Siehe Rückmeldung im Teil Münchwilen.

Begründung

Siehe Rückmeldung im Teil Münchwilen.

 

Erläuternde Bestandteile Planungsbericht KNZ, Teil Münchwilen

3.1 Kantonale Richtplanung

Antrag/Bemerkung

Ein Kapitel zum Agglomerationsprogramm 4. Generation ist in den Bericht aufzunehmen. Die Vorschriften und Pläne sind in der Konsequenz anzupassen.

Begründung

Wir vermissen ein Kapitel zum Agglomerationsprogramm 4. Generation, dem die Kantone SG und TG zugestimmt haben. Die Massnahmen, zu denen sich die Gemeinden und Kantone verpflichtet haben, gehen in einzelnen Punkten über die Bestimmungen der Kantonalen Richtpläne SG und TG hinaus. Es fehlt eine Auseinandersetzung mit dem Agglomerationsprogramm. Was wie in die Vorschriften und Pläne übernommen wurde ist nicht ersichtlich.

 

3.3 Weitere Grundlagen

Antrag/Bemerkung

Die Eignung der Fruchtfolgeflächen für den Ackerbau ist zu überprüfen.

Begründung

Durch den Anstieg der durchschnittlichen Temperaturen in den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich die landwirtschaftliche Eignung der Ackerflächen verbessert. Die frühere Grenzlage für Ackerbau hat durch die klimatischen Veränderungen erheblich an Qualität gewonnen.

 

Antrag/Bemerkung

Es ist nachzuweisen, wo und wie die Fruchtfolgeflächen kompensiert werden.

Begründung

Eine Kompensation der Fruchtfolgeflächen im Perimetergebiet ist zwingend zu kompensieren. Die Kompensation hat vor Baubeginn rechtskräftig vorzuliegen. Eine Kompensation in der Region Wil ist zwingend.

 

6.4 Bebauung

Antrag/Bemerkung

Die Unterbauung von Flächen zwischen den Fassaden ist auf ein Minimum zu begrenzen. Es ist eine minimale Grünziffer festzulegen.

Begründung

Der ökologische Anspruch des Projekts kann nur erreicht werden, wenn die Flächen zwischen den Fassaden möglichst weitgehend für die ökologische Nutzung zur Verfügung stehen. Insbesondere für Bäume ist ein nicht unterbauter Raum zwingend.

 

Antrag/Bemerkung

Die Bebauungen sind als 2000-Watt-Areale zu bauen und zu betreiben.

Begründung

Für die Bebauung fehlen Vorgaben zur klima- und energiestrategiegerechten Bauweise.

 

Antrag/Bemerkung

Im Sinne der klima- und energiegerechten Bauweise ist für oberirdische Bauten der Baustoff Holz zu verwenden.

Begründung

Die Mehrheit der im Richtprojekt skizzierten Bauten können in Holzbauweise realisiert werden. In der Life-Cycle Betrachtung ist Holz aus Klima- und Energieüberlegungen der Vorzug zu geben.

 

6.7 Erschliessung und Mobilität

Antrag/Bemerkung

Das MIV-Ziel für den sog. Modalsplit ist auf max. 50% festzulegen.

Begründung

Als entscheidende Einflussgrösse für das Mobilitätskonzept ist die Wahl des Fahrzeugs bzw. des Verkehrsmittels für das Pendeln/Arbeiten beizuziehen. Auf Grund der gewünschten Dichten an Raumnutzenden in den neu zu bebauenden Gebieten der Gemeinden Wil, Münchwilen und Sirnach von über 90 RN/ha und der guten Erschliessung mit dem ÖV (2 Bahn und 4 Bushaltestellen) sowie über 2 km neue Radwege und einem fortschrittlichen Mobilitätsmanagement ist ein verbleibender MIV-Anteil von 60% nicht akzeptabel! Als zukunftsorientierte Planungsgrösse wäre gar ein Anteil von 40% für den verbleibenden MIV angebracht.

 

Antrag/Bemerkung

Es sind Vorgaben für den Bau von hochwertigen und zeitgemässen Infrastrukturen für Veloabstellanlagen (wie Velostationen) aufzunehmen.

Begründung

Die Strategischen Ziele zur Mobilität, wie sie im Agglomerationsprogramm 4. Generation der Region Wil aufgeführt sind können nur mit vorbildlichen Velo- Abstell-Infrastrukturen erreicht werden. Entscheidend ist die Nähe zum Arbeitsort, aber auch die Ausstattung der Veloabstellanlagen (Sicherheit, Garderobe, Dusche). Zu Beachten ist auch, dass innerhalb des Perimeters der KNZ mit Distanzen von Bahn- oder Bushaltestelle zum Arbeitsplatz von 300 m bis 1200 m zu planen ist. Wir stellen fest, dass dem Veloverkehr innerhalb des Perimeters noch zu wenig Beachtung geschenkt wird.

 

8.1 Bestehendes Terrain

Antrag/Bemerkung

Auf die sehr umfangreiche Terrainmodellierung ist weitestgehend zu verzichten.

Begründung

Das Ziel die Neigungen zu minimieren ist weder aus wirtschaftlichen noch ökologischen Gründen sinnvoll. Die Geländemodellierungen sind mit einem enormen finanziellen und energetischen Aufwand verbunden.

 

Ergänzende Bestandteile Richtprojekt

1.2 Raumsequenzen

Antrag/Bemerkung

Den landschaftlichen Achsen (insbesondere Nord-Süd) ist in der Umsetzung in den Plänen und Vorschriften mehr Raum zu gewähren. Die Brücke ist als Grünbrücke zu konzipieren und markant zu verbreitern. Im Zentrumsgebiet von Gloten ist die landschaftliche Achse zu verbreitern, damit ein Vernetzungskorridor entsteht, der seine Funktion auch erfüllen kann.

Begründung

Die Erkenntnisse aus den Kapiteln 1.1 (Identität der Landschaft) und 1.2 (landschaftliche Achse) gehen in der weiteren Bearbeitung unter. Siehe auch Zielbild Agglomerationsprogramm 4. Generation Wil.

 

2.4 Verkehr und Erschliessung

Antrag/Bemerkung

Die Ausführungen zu den „Abstellplätze für Zweiräder“ sind nicht zeitgemäss. Es sind sichere Velostationen (mit Garderobe/Dusche ausgerüstete, In-house) in Arbeitsplatznähe und sichere, multimodale Zweiradabstellanlagen bei den Bahn- und Bushaltestellen vorzusehen.

Begründung

Die Veloabstellanlagen sind mindestens mit dem gleichen Anspruch zu planen wie die MIV-Parkierung.

 

 

Ergänzende Bestandteile Arealentwicklungsvertrag

1.1 Inhalt des Vertrags

Antrag/Bemerkung

Regelungen zur Abgabe von Grundstücken im Baurecht sind zu ergänzen.

Begründung

Grundsätzlich muss es möglich sein, dass den Unternehmen auch Grundstücken im Baurecht abgegeben werden können. Falls es dazu Regelungen im Vertrag braucht, sind diese zu ergänzen.

 

2.1 Zuständigkeit und Grundsätze

Antrag/Bemerkung

Auf den Grundsatz „Erzielung eines angemessenen marktwirtschaftlichen Preises“ soll verzichtet werden.

Begründung

Die Erzielung eines Marktpreises steht im Widerspruch zu den oben aufgeführten vier und erstgenannten Grundsätzen. Primär geht es um die Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten und Neuansiedlung von Unternehmen. Es sollte auch möglich sein, Land im Baurecht langfristig zu nutzen.

 

2.2 Etappierung

Antrag/Bemerkung

2.23 / Ergänzung
Die „ökologische Ersatzfläche“ im Südosten (Länzebüel) wird mit der ersten Etappe erstellt.

Begründung

Mit diesem Vorgehen kann sichergestellt werden, dass die Ausgleichsmassnahmen nicht vergessen gehen. Ausserdem brauchen neu geschaffene Ausgleichsflächen Jahre bis sie ihren vollen Nutzen zeigen können.

 

3.1 Gestaltung

Antrag/Bemerkung

Kapitel 3 ist um eine Unterkapitel Ökologischer Ausgleich zu ergänzen.

Begründung

Zur Arealbebauung gehören auch die ökologischen Ersatzflächen.

 

3.2 Nachhaltigkeit

Antrag/Bemerkung

Die Areale sind als 2000 Watt-Areale zu bauen und zu betreiben.

Begründung

Nur so kann die geforderte Exzellenz bezüglich Nachhaltigkeit erreicht werden.

 

3.3 Parkierung

Antrag/Bemerkung

Für das Velo-Parking sind in den Teilen Münchwilen und Sirnach zeitgemässe Veloinfrastrukturen (Velostationen) zu schaffen. Die Velostationen sind durch den Kanton St. Gallen zu erstellen.

Begründung

Ohne eine zukunftsorientierte Veloinfrastruktur können die Ziele des Modal Splits nicht erreicht werden.

 

5.1 Grundsatz und Inhalt

Antrag/Bemerkung

Ergänzen mit: Der Betrieb des Areals umfasst: – Velo-Parkierung – Unterhalt der ökologischen Freiflächen und der Grünflächen.

Begründung

Es ist auf Vollständigkeit zu achten.

 

6.2 Sounding Board „Entwicklung“

Antrag/Bemerkung

Zusammensetzung: – Vertreter ÖV-Betreiber

Begründung

Wir hätten eine etwas nachhaltigere Zusammensetzung gesehen: Die Wirtschaft ist gut vertreten, die Ökologie stark untervertreten und die Gesellschaft fehlt.

 

7.2 Mehrwertabgabe (inkl. Verwendung)

Antrag/Bemerkung

Der zweite Absatz ist zu überprüfen.

Begründung

Für die Mehrwertabgabe bestehen Regelungen im Kanton Thurgau. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Forderung nach einem Zurückfliessen des Mehrwerts auf das Areal ?

 

7.5 Abgeltung und Kompensationspflicht Fruchtfolgeflächen

Antrag/Bemerkung

Die FFF-Kompensation sollte auch auf Flächen im Kanton St. Gallen möglich sein.

Begründung

Die FFF-Kompensation sollte möglichst nah vom Standort, wo FFF verschwinden, ersetzt werden.

 

7.5 Abgeltung und Kompensationspflicht Fruchtfolgeflächen

Antrag/Bemerkung

FFF sind zu kompensieren. „soll“ ist durch „müssen“ ersetzt werden.

Begründung

Die Gesetzgebung verlangt eine Kompensation. Eine Nicht-Kompensation wurde dem Excellenz-Anspruch des Vorhabens widersprechen. Die Kompensation ist vor Baubeginn als gesichert nachzuweisen.

 

Weitere Bemerkungen Rückmeldungen verfassen

Allgemeine Rückmeldungen

Antrag/Bemerkung

Die kantonale Nutzungszone Wil West bezweckt u.a. die Einhaltung von hohen Ansprüchen an die Nachhaltigkeit der Arealentwicklung (Art. 2 Zweck). Im Sinne der Vorbildwirkung sind insbesondere die Bereiche Langsamverkehr und Ökologie nachzubessern.

 

Erfasst von: Kurt Egger