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Detaillierte Rückmeldungen Änderungen im Waldgesetz

§ 9 Abs. 1

Antrag / Bemerkung
Entstehen durch Rodungsbewilligungen Vorteile,…(erheblich streichen)

Begründung
‚erheblich‘ ist nicht notwendig, auch geringe Vorteile sollten Ausgleichszahlungen nach sich ziehen

 

§ 10 Abs. 3

Antrag / Bemerkung
Der Regierungsrat verwendet die Mittel für Walderhaltungs- und ökologische Aufwertungsmassnahmen.

Begründung
Der Waldfonds soll auch für ökologische Aufwertungsmassnahmen verwendet werden, nicht nur für Walderhaltungsmassnahmen.

 

§ 18 Abs. 1

Antrag / Bemerkung
…Sie schonen Boden und Flora und Fauna und fördern gefährdete Pflanzenund Tierarten.

Begründung
Im Gesetzesvorschlag wird derFörderung der Biodiversität noch zu wenig Rechnung getragen.

 

§ 18 Abs. 2

Antrag / Bemerkung

Wald und Waldrand sind als ökologisch reichhaltige Lebensräume für Wildtiere und Pflanzen zu gestalten:

  • Förderung seltener einheimischer, standortgerechter Baumarten
  • Förderung gestufter, strukturierter Waldrand auf 80% der Waldrandlänge; Strukturen wie Ast- oder Steinhaufen alle 100 Meter Waldrandlänge
  • Erhaltung von mindestens 5 Biotopbäumen pro Hektare Fläche
  • Bekämpfung der Neophyten
  • Feuchtstandorte (feuchte Standorte, Weiher, Tümpel) erhalten, pflegen und fördern. Im Wald ein Verbund von Feuchtstandorten schaffen mit Minimalabständen von 1 km.
  • Naturschonender Unterhalt der Strassen, Forststrassen und Wege im Wald.

Begründung

konkrete Vorgaben im Gesetz und Verordnung stellen erst eine Wirkung sicher.

> strukturierte Waldränder gehören zu den artenreichsten Lebensräumen

> der Amphibienschwund ist enorm, die Kleinstpopulationen müssen besser

miteinander vernetzt sein.

> Die Wegränder und Böschungen sind sehr artenreich (Pflanzen und Insekten);

der Unterhalt der Strassen und Wege muss in der VO definiert werden:

– kein Mulchen

– Schnitt erst ab Oktober (versamende Problempflanzen früher möglich)

– stehenlassen von 10%

 

 

§ 18 Abs. 3

Antrag / Bemerkung
Die Strauchschicht des Waldrandes ist nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Begründung
Leider fehlt die Strauchschicht entlang des Waldrandes sehr oft. Wäre eine Massnahme der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie, die gesetzlich verankert werden könnte. Gebuchtete und strukturierte Waldränder mit Strauchschicht gehören zu den artenreichsten Lebensräumen.

 

§ 19 Abs. 1

Antrag / Bemerkung
19.2. ersatzlos streichen!

Begründung
unklare, unpräzise Ausführung (…erhebliche öffentliche Interessen…)

 

§ 20 Abs. 1

Antrag / Bemerkung
Der Anteil Waldreservate, Sonderwaldreservate und Altholzinseln soll 30% der Waldfläche betragen.

Begründung
Im regionalen Waldplan sollen verbindliche Ziele bezüglich Anteil Waldreservat, Sonderwaldreservat, Altholzinseln formuliert werden, die noch zu definieren sind. Untersuchungen zur Biodiversität und zur Erhaltung seltener und gefährdeter Arten weisen ca. einen Flächenanteil von ca. 30% aus

 

§ 25 Abs. 1

Antrag / Bemerkung
… Anwendung von Holzschutzmittel im Wald sind verboten.

Begründung
Holzschutzmittel sind kaum abbaubar. Von Borkenkäfer befallenes, gefälltes Holz soll rasch weitervearrbeitet werden.

 

§ 25 Abs. 2

Antrag / Bemerkung
ersatzlos streichen!

Begründung
jegliche Holznutzung bedarf einer Bewilligung des Kantons. Der Regierungsrat soll keine Befugnisse der Holznutzung (Bewilligung) erhalten.

 

§ 34a Abs. 1

Antrag / Bemerkung
34a: Ganzer Artikel neu formulieren

Begründung
Artikel schwer verständlich und kaum nachvollziehbar für nicht Juristen: – plausibilieren – Werkeigentümerhaftung…

 

§ 35 Abs. 1

Antrag / Bemerkung
Abgeltung bei Schadenereignissen…

Begründung
Präzisierung

 

§ 35 Abs. 2

Antrag / Bemerkung
Finanzhilfen für ökologische Aufwertungsmassnahmen…

Begründung
Präzisierung

 

§ 37a Abs. 1

Antrag / Bemerkung
Angehörige des Forstdienstes mit entsprechender polizeilicher Befugnis…

Begründung
Ergänzung wohl notwendig, siehe Artikel 37b

 

§ 37a Abs. 1

Antrag / Bemerkung
Wie wird diese zusätzliche Aufgabe der Forstbetriebe (privatrechtliche Unternehmen) entschädigt?

Begründung
müsste wohl entsprechend gesetzlich verankert sein.

 

Grundsätzliche Bemerkungen Allgemeine Rückmeldungen

Gibt es Ergänzungen oder Anmerkungen die Sie uns zum teilrevidierten Waldgesetz mitteilen möchten?

Antrag / Bemerkung
Sehr geehrte Damen und und Herren Mit E-Mail vom 4. Februar 2022 unterbreitete das DBU den Parteien das Vernehmlassungsverfahren für die Änderung des Waldgesetzes TG WaldG, RB 921.1 mit Frist bis am 2. Mai 2022. Für die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen, bedanken wir uns. Allgemeine Bemerkungen Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe der Fraktion der Grünen Partei Thurgau hat sich mit den Vernehmlassungsunterlagen zur Teilrevision des Waldgesetzes auseinandergesetzt. Die Anpassung des Waldgesetzes an die bundesrechtlichen Vorgaben wird begrüsst, insbesondere die Anpassungen bezüglich – der klimaorientierten Waldbewirtschaftung – Förderung der Biodiversität im Wald; wir schlagen noch weitergehende Gesetzes (und Verordnungs-) Anpassungen vor – der Vollzug der Waldgesetzgebung wird gestärkt, was wir begrüssen – Praxisänderungen, die sich im Verlaufe der Jahre entwickelt haben, werden gesetzlich verankert.

Antrag / Bemerkung
Wir bitten das Forstamt, die formulierten Anmerkungen zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihre Bemühungen.

 

Anträge und Bemerkungen erfasst von: Mathis Müller