Sozialhilfegesetz
Kreuzlingen, 29. Mai 2020
Stellungnahme der Grünen Partei Thurgau zum Entwurf für ein Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG);
Observationen im Sozialhilfebereich
Geschätzter Herr Regierungsrat, meine Damen und Herren
Wir danken für die Einladung zur Stellungnahme zum oben genannten Entwurf, die sich leicht verspätet hat, aber Dank des Pfingstwochenendes wohl noch rechtzeitig zur Auswertung bei
Ihnen eintrifft.
Wir lehnen diesen Gesetzesentwurf ab.
Begründung:
- Mit diesem Gesetz soll via Observation gegen eine kleine Personengruppe in unserem Kanton vorgegangen werden,
die, von möglichen Ausnahmefällen abgesehen, zu den Benachteiligten in unserer Gesellschaft gehört. Wir betrachten das vorgeschlagene Gesetz als völlig unangemessen. - Aus den zugestellten Dokumenten geht nicht hervor,
um was für eine Deliktsumme es sich handeln könnte.
Es wird im erläuternden Bericht aber darauf hingewiesen, dass Aufwand und Ertrag sich in etwa die Waage halten dürften. Das heisst, unter dem Strich bleibt nur der personelle Aufwand, um einen vermuteten Missbrauch mit höchst umstrittenen Massnahmen zu klären. - Es gäbe aus unserer Sicht andere Bereiche und Personengruppen in unserem Kanton, in und bei denen ebenfalls Missbräuche vermutet werden und auch schon entdeckt wurden, bei denen weit höhere Deliktsummen auftreten dürften.
Zurzeit verzichten wir auf Vorschläge von unserer Seite zu diesem
Thema
und verbleiben mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag der Grünen Partei Thurgau
Jost Rüegg, Kantonsrat, Vizepräsident der Grünen Thurgau