Kantonale Nutzungszone KNZ WilWest
Eschlikon, 17. September 2021
Kantonale Nutzungszone Wil West (PDF)
Planwerk KNZ, Teil Münchwilen, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 2
KNZ, Teil Münchwilen, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 2, 1:1’000
Antrag/Bemerkung
Die ökologischen Ersatzmassnahmen sind zu erhöhen. Diese können innerhalb des Perimeters durch Erhöhung der Flächen auf 15% oder durch Ersatzmassnahmen ausserhalb des Perimeters (z.B. Wildbrücke) realisiert werden.
Begründung
Die ökologischen Ersatzmassnahmen sind mit 10% der Fläche am untersten Limit. Die bezeichneten Flächen (insbesondere der westliche Teil erreichen kaum eine gute Qualität. Ein Vorbildprojekt wie Wil West sollte auch in ökologischen Belangen vorbildlich sein.
Antrag/Bemerkung
Zur Vernetzung der Grünräume soll im Bereich der heutigen Dreibrunnenstrasse eine Grünbrücke erstellt werden oder die bestehende Infrastruktur genutzt werden.
Begründung
Die Vernetzung der Grünräume vom Waldgebiet Sirnacherberg über die geplanten Grünräume in Gloten und neu zu schaffenden Lebensräume entlang der Dreibrunnenstrasse im WilWest bis in den WESTpark ist ein zentrales ökologischen Anliegen, wie es auch im Zukunftsbild des 4. Agglomerationsprogramms ausgeführt ist. Das Gebiet zwischen Sirnacherberg und WESTpark wird mehrfach stark durchschnitten (SBB-Trassee, zwei Kantonsstrassen, Autobahn, Frauenfeld-Wil-Bahn-Trassee). Deshalb sind ernsthafte Massnahmen erforderlich um Vernetzungskorridore für Pflanzen und Tiere zu ermöglichen. Durch die Umnutzung der bestehenden Infrastruktur kann einfach eine Grünbrücke erstellt werden. Zu prüfen ist auch die Überdeckung der Autobahn.
Antrag/Bemerkung
Verzicht auf die Erschliessung für die Waldbewirtschaftung.
Begründung
Die Erschliessung ist ab der Sirnacherstrasse zu erstellen (sofern sie nicht bereits vorhanden ist). Auf den Bau von Waldstrassen ist zu verzichten im Sinne des ökologischen Ausgleichs. Die Nutzung des Waldgebietes hat mit „sanfter“ Forsttechnik zu erfolgen.
Antrag/Bemerkung
Die Rad- und Fusswegverbindung sind zu minimieren.
Begründung
Im Gebiet des ökologischen Ausgleichs sollte das Wegenetz minimal und nicht maximal konzipiert werden. Vorrang hat die Natur. Die Topografie erlaubt eine Reduktion des Velonetzes um mindestens einen Drittel. Ein minimales, aber zweckmässiges Wegenetz spart Kosten beim Bau und im Unterhalt.
Planwerk KNZ, Teil Sirnach, Teilgebiete, Plan Nr. 2
KNZ, Teil Sirnach, Teilgebiete, Plan Nr. 2, 1:2’000
Antrag/Bemerkung
Der westliche Teil des Zentrumsgebiets ist dem Freihaltegebiet zuzuteilen. Der Grünkorridor hat sich in Nord-Süd-Richtung über das gesamte Teilgebiet Sirnach (entlang der Bachöffnung) zu erstrecken.
Begründung
Damit kann das Siedlungsgebiet klarer strukturiert werden. Alte und neue Bauten können besser mit dem ökologisch wertvollen Bereich des Freihaltegebiets verbunden werden. Mit dem durchgehenden Freihaltegebiet kann ein wertvoller Grünkorridor geschaffen werden, der über den Perimeter hinausgeht und damit einen entscheidenden ökologischen Mehrwert schafft.
Planwerk KNZ, Teil Sirnach, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 3
KNZ, Teil Sirnach, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 3, 1:1’000
Antrag/Bemerkung
Im Zentrumsgebiet sind keine Bauten mit Flachdächern erlaubt. Die Setzung der neuen Liegenschaften hat sich am Bestand zu orientieren.
Begründung
Aus Respekt zur historischen Substanz sind Neubauten im Zentrumsgebiet mit Giebeldächern auszustatten. Auch die Setzung der Neubauten ist zu überdenken.
Antrag/Bemerkung
Der westliche Siedlungsrand ist nach Osten zu verlegen, damit ein durchschnittlicher Abstand von mind. 12 Metern zum Gewässer sichergestellt ist. Der Bachoffenlegung ist ausreichend Raum zu geben. Es ist ein ökologisch wertvoller Vernetzungskorridor zu schaffen.
Begründung
Das Agglomerationsprogramm Wil fordert klar gesicherte Grünkorridore. „Grünräume und Grünkorridore sind das Rückgrat der Grüninfrastruktur der Region.“
Antrag/Bemerkung
Die Dreibrunnenstrasse im Zentrumsgebiet von Gloten ist als Begegnungszone zu gestalten
Begründung
Der historische Ortskern kann durch die Befreiung der Dreibrunnenstrasse vom Durchgangsverkehr erheblich aufgewertet und neuen attraktiven Nutzungen zugeführt werden. Die Begegnungszone ist das adäquate Mittel um dieses Konzept zu unterstützen.
Vorschriften Zonenvorschriften KNZ, Teil Münchwilen
Art. 1 Teile der kantonalen Nutzungszone
Antrag/Bemerkung
Parkplatzangebot für Personenwagen und Fahrräder Pro Arbeitsplatz darf maximal 0.5 bewirtschafteter Parkplatz bereitgestellt werden. Pro Arbeitsplatz muss 0.5 Abstellplatz in einer sicheren, dem Arbeitsplatz nahen Veloabstellanlage bereitgestellt werden.
Begründung
Die in den Vernehmlassungsdokumenten aufgeführten Zahlen für die zu erstellenden Parkplätze für Personenwagen und sicheren Abstellplätzen für Velos sind aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen zu überarbeiten. Der Modalsplit für die Schweiz im 2015 in % der Wege wies für den LV 37%, für den ÖV 13% und den MIV 50% aus. (Quelle: 6t-bureau de recherche, 2019. Der Modalsplit des Personenverkehrs in der Schweiz – Bedeutung für den öffentlichen Verkehr.). Für Räume mit einer Dichte von 90 Raumnutzenden/ha entfielen 30% der Fahrten auf dem MIV, 17% auf den ÖV und 53% auf den LV. Im Teil Münchwilen in zwei Parkhäusern 1700 Parkplätze bereitstellen zu wollen (Art. 12 Zonenvorschriften) entbehrt jeder Grundlage und folgt nicht den Strategischen Massnahmen gemäss Agglomerationsprogramm: WW IV Hohe Anteile ÖV und LV mit konsequentem Mobilitätsmanagement usw. . Zu den Velo-Abstellinfrastrukturen sind keine Vorschriften erkennbar.
Art. 4 Gesamtwirkung
Antrag/Bemerkung
Die Beurteilungskriterien sind um einen Punkt zur „klimagerechten Siedlungsentwicklung“ zu ergänzen.
Begründung
Den Auswirkungen des Klimawandels kann entgegengewirkt werden durch eine Sicherstellung der Durchlüftung zwischen den Gebäuden und durch Vermeidung des Aufheizens von Aussenflächen.
Art. 8 Ergänzende Bauvorschriften
Antrag/Bemerkung
Neuer Abschnitt: Fassaden Mehrheitlich nach Osten, Süden oder Westen ausgerichtete Fassaden sind mit Photovoltaik-Anlagen auszurüsten.
Begründung
PV-Anlagen auf geeigneten Flächen ist ein Erfordernis aus der Energie- und Klimastrategie.
Antrag/Bemerkung
Neuer Abschnitt: Photovoltaik auf Dächern Die Dächer sind konsequent mit Photovoltaikanlagen oder Warmwasserkollektoren auszurüsten. Technische Aufbauten sind so anzuordnen, dass Schattenwurf auf die Photovoltaikanlagen vermieden wird.
Begründung
PV-Anlagen und Warmwasserkollektoren sind ein Erfordernis der Energie- und Klimastrategie. Die Stadt Zürich hat mehrjährige Erfahrung mit der Pflicht zum Bau von PV-Anlagen auf begrünten Dächern.
Art. 12 Nutzweise
Antrag/Bemerkung
Zusätzlicher Abschnitt: „Velostationen“ In den Baubereichen C oder D ist eine zentrale, mit der nötigen Infrastruktur ausgerüstete Velostation für Arealnutzer zu errichten. Die Velostation ermöglicht das sichere Abstellen von Velos jeder Art, das Aufladen von E-Bikes und verfügt über eine Garderobe mit Duschmöglichkeit. Im teil Münchwilen sind mehrere Velostationen mit insgesamt minimal 600 Veloabstellplätze zu erstellen.
Begründung
Für alle Mitarbeitenden in der KNZ aus der Region Wil wird Velo dank der sehr guten Erschliessung des Areals mit Radwegen das bevorzugte Verkehrsmittel sein. Das gilt insbesondere für alle Mitarbeitenden aus den Gemeinden Münchwilen, Sirnach, Wilen, Rickenbach und Wil. Eine zeitgemäss Möglichkeit, um die Velos am Arbeitsplatz sicher abstellen zu können, ist Voraussetzung dafür, dass die Entwicklung des Modal-Split in die gewünschte Richtung möglich wird.
Art. 13 Umgebungsgestaltung
Antrag/Bemerkung
Ergänzung mit zweitem Grundsatz: Die Umgebung ist vollständig und biodivers zu bepflanzen. Es ist ein Grünanteil (Grünziffer) festzulegen. Das Unterbauen der Grünflächen ist dahingehen zu unterbinden, dass die Bepflanzung auch durch Bäume nicht eingeschränkt wird.
Begründung
Im Sinne der Umsetzung der Biodiversitätsstrategien von Bund und Kantonen ist die Umgebung zu bepflanzen. Dabei ist der Biodiversität maximale Beachtung zu schenken. Der künftige fachgerechte Unterhalt der Biodiversitätsflächen ist zu regeln.
Art. 15 Private Vorzonen
Antrag/Bemerkung
Ergänzung Abschnitt Parkfelder: Die Parkfelder sind mit einem sickerfähigen Belag auszurüsten.
Begründung
Ergänzung zu Art. 36 Entwässerung.
Art. 17 Grünräume
Antrag/Bemerkung
Ergänzung: Die Grünräume und nicht versiegelte Flächen sind biodivers zu bepflanzen.
Begründung
Es sind ökologische Flächen mit Qualität zu erstellen. Rasenfläche haben keinen ökologischen Mehrwert.
Art. 18 Ökologische Ersatz- und Ausgleichsflächen
Antrag/Bemerkung
Die Radwege innerhalb der Ersatz- und Ausgleichsflächen sind so zu bauen, dass ein Räumdienst im Winter gewährleistet werden kann.
Begründung
Die Radwege müssen bei Schnee geräumt sein.
Art. 19 Bepflanzung
Antrag/Bemerkung
Baumreihen und Baumgruppen bestehen in der Regel aus mehreren Baumarten.
Begründung
Biodiversität ist wichtig. Unterschiedliche Arten widerstehen Schädlingen und Krankheiten besser.
Art. 20 Aufforstung
Antrag/Bemerkung
Auf eine Erschliessungsstrasse ab dem Fuss-/Veloweg bei der Unterführung des SBB-Trasses ist zu verzichten.
Begründung
Der Wald ist bereits erschlossen ab der Sirnacherstrasse.
Art. 21 Etappierung
Antrag/Bemerkung
(zur zulässigen Zwischennutzung offene Parkierungseinrichtungen) Ausgeschlossen von Zwischennutzungen sind Parkierungsanlagen für den Autohandel.
Begründung
Widerspruch zum Zweck der KNZ in Art. 2.
Antrag/Bemerkung
Auf Flächen, die dem ökologischen Ausgleich dienen, ist keine Zwischennutzung möglich.
Begründung
Ökologischen Ausgleichsflächen sollen zum frühest möglichen Zeitpunkt ihre Funktion erfüllen können. Es muss mit längeren Zeiträumen gerechnet werden, bis Ökosysteme die gewünschte Leistung erreichen.
Art. 22 Grundsätze
Antrag/Bemerkung
Neuer Abschnitt unter Grundsätze: Verkehrsträger Die Mobilität in und zur KNZ stützt sich primär auf den Fuss- und Veloverkehr und den Öffentlichen Verkehr. Der motorisierte Individualverkehr ist mit einem verpflichtenden Mobilitätsmanagement auf ein vorbildliches Niveau zu reduzieren.
Begründung
Die Grundsätze Modal Split-Ziel und Erschliessungsgüte öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr nehmen die grossen Potenziale des Veloverkehrs nicht auf. Ein MIV-Anteil von weniger als 50% ab 2035 ist anzustreben.
Art. 24 Öffentliche Verkehrsanlagen
Antrag/Bemerkung
Ergänzung zu Gegenstand: Die öffentlichen Verkehrsanlagen umfassen bestehende und projektierte öffentliche Strassen und Wege und Velostationen.
Begründung
Ohne zeitgemässe Veloabstellanlagen können die Ziele des Modal-Splits nicht erreicht werden. In der KNZ werden rund 2300 Meter Velowege neu gebaut. Velowege ohne Velostationen zu bauen ist wie Bahnstrecken ohne Bahnhöfe zu bauen.
Art. 25 Langsamverkehr
Antrag/Bemerkung
Veloabstellanlagen Art. 25 ist um Festlegungen zu Veloabstellanlagen zu ergänzen (inkl. Frauenfeld-Wil-Bahn).
Begründung
Die Veloabstellanlagen wurde offenbar vergessen.
Antrag/Bemerkung
Ergänzung zu 3: Links und rechts der Radwege sind Grünstreifen anzulegen.
Begründung
Befestigte Radwege ohne Grünstreifen sind infolge Hitze wenig attraktiv zum Benützen.
Art. 26 Öffentlicher Verkehr
Antrag/Bemerkung
Ergänzener Abschnitt: Multimodale Umsteigestellen Die Bahn- und Bushaltestellen sind so zu konzipieren, dass sie als vorbildliche multimodale Umsteigestellen genutzt werden können.
Begründung
Das Umsteigen von Bus/Bahn auf e-Scooter, Velo, Taxi usw. und umgekehrt muss gut und schlank möglich sein. Weiter ist zu Zugang zu Sharing-Angeboten (z.B. Mobility) vorzusehen.
Art. 27 Öffentliche Parkierung Personenwagen
Antrag/Bemerkung
Die Parkfelder sind mit genügenden E-Ladestationen auszurüsten. Nach Bedarf sind diese bis zur Vollerschliessung zu ergänzen.
Begründung
E-Ladestationen gehören heute zum Standard.
Art. 28 Anzahl Parkfelder für Personenwagen
Antrag/Bemerkung
Neue Formulierung: Der ermittelte Parkfelderbedarf darf nicht überschritten werden.
Begründung
Es macht keinen Sinn, einen Mindestbedarf an Parkfeldern festzulegen. Weder aus wirtschaftlichen noch aus ökologischen Gründen ist ein Bau von Parkplätzen auf Vorrat und für ewig sinnvoll. Dem Investitionsrisiko für Parkhäuser kann durch modulare Bauten begegnet werden, die bei Nichtbedarf abgebaut und an einen anderen Ort transferiert werden können.
Art. 29 Anordnung der Parkfelder
Antrag/Bemerkung
Modulare Parkhäuser Die Parkhäuser sind als modulare Anlagen zu erstellen, die bei Bedarf erweitert oder zurückgebaut werden können. Die Parkfelder sind zu bewirtschaften.
Begründung
Der Bau von Parkhäusern auf Vorrat ist nicht sinnvoll. Grössere oberirdische Parkfelder sind nicht erwünscht.
Art. 31 Parkierung Velo
Antrag/Bemerkung
Velostation (siehe auch Rückmeldung zu Art. 12) In allen Baubereichen sind zentrale, mit der nötigen Infrastruktur ausgerüstete und abschliessbare Velostationen für Arealnutzer zu errichten. Die Velostationen ermöglichen das sichere Abstellen von Velos jeder Art, das Aufladen von EBikes und verfügen über eine Garderobe mit Duschmöglichkeit. Im Teil Münchwilen sind Velostationen mit insgesamt mindestens 600 Veloabstellplätzen zu erstellen.
Begründung
(siehe auch Begründung zu Art. 12) Konventionelle, frei zugänglichen Veloabstellplätze allein mit einem Witterungsschutz sind heute keine ausreichende Velo-Parkierungsinfrastruktur. Um das Velo-Pendeln ernsthaft zu ermöglichen braucht es den Standard einer Velostation mit Garderobe/Dusche.
Art. 32 Energie
Antrag/Bemerkung
Liegenschaften für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Bildungseinrichtungen und kulturelle Betriebe, Beherbergungseinrichtungen, Showrooms und Verkaufseinrichtungen oder ähnliche sind als 2000-Watt-Areale zu bauen und zu betreiben. Es ist der Standard für Nachhaltiges Bauen (SNBS) anzuwenden.
Begründung
Der Grundsatz Art. 32 Energie erreicht die angedeutete Vorbildlichkeit erst mit der Anforderung 2000-Watt-Areal (Bau und Betrieb). Es ist nicht nachvollziehbar, wieso diese Vorgabe in den Vorschriften fehlt.
Art. 34 Lärmschutz
Antrag/Bemerkung
Ergänzung zu 2 Massnahmen: Verkehrslärm ist durch Massnahmen an der Quelle (z.B. Temporeduktion) zu vermeiden.
Begründung
Lärm der nicht entsteht verursacht auch keine Kosten bei den Schutzmassnahmen.
Art. 36 Entwässerung
Antrag/Bemerkung
Art. 36 begrüssen wir.
Begründung
Die Regelungen zur Entwässerung sind ausreichend. Die Beschränkung der Versiegelung ist im Sinne des Klimaschutzes notwendig.
Art. 38 Qualitätssicherung
Antrag/Bemerkung
Eine Fachperson im Fachbeirat soll den Bereich Energie/Mobilität abdecken.
Begründung
Die grössten Herausforderungen stellen sich heute bei den Energie- und Klimathemen.
Vorschriften Zonenvorschriften KNZ, Teil Sirnach
Art. 1 Teile der kantonalen Nutzungszone
Antrag/Bemerkung
Die Rückmeldungen zu den Zonenvorschriften KNZ, Teil Münchwilen gelten sinngemäss auch für dien Zonenvorschriften KNZ, Teil Sirnach.
Begründung
Die Rückmeldungen zu den Zonenvorschriften KNZ, Teil Münchwilen gelten sinngemäss auch für dien Zonenvorschriften KNZ, Teil Sirnach.
Art. 4 Gesamtwirkung
Antrag/Bemerkung
Das Richtprojekt ist im Zentrumsgebiet von Gloten zu überarbeiten.
Begründung
Die Typologie, Volumina und Stellung des historischen Ortskerns wird im Richtprojekt von den Neu- und Ersatzbauten nicht aufgenommen. Eine Überarbeitung des Richtprojekts ist angezeigt.
Art. 5 Richtprojekt
Antrag/Bemerkung
Das Richtprojekt ist im Zentrumsgebiet von Gloten zu überarbeiten.
Begründung
Das Richtprojekt kann im Zentrumsgebiet (mit dem historischen Ortskern) die Anforderungen an die Gesamtwirkung gemäss Art. 4 nicht erfüllen.
Art. 7 Arbeitsgebiete
Antrag/Bemerkung
Abschnitt 4 in Art. 7 ist zu streichen. Für das Arbeitsgebiet 3 sollen die gleichen besonderen Vorschriften gelten wie für die Arbeitsgebiete 1, 2 und 4.
Begründung
Publikums- und verkehrsintensive Fachmärkte entsprechen nicht dem Zweck der KNZ. Die regionalen Zentren verfügen über ausreichend Gebiete für Fachmärkte. Publikums- und verkehrsintensive Fachmärkte an peripheren Lagen sind raumplanerisch unerwünscht.
Art. 8 Zentrumsgebiete
Antrag/Bemerkung
Der westliche Teil des Zentrumsgebietes ist dem Freihaltegebiet zuzuteilen. Auf Einzäunungen ist zu verzichten.
Begründung
Der Grün- und Freiraum soll sich entlang des gesamten, neu offengelegten Bachlaufes erstrecken. Dieser Freiraum unterstützt die gefährdete ökologische Vernetzung von Süd nach Nord durch die KNZ Teil Sirnach.
Art. 9 Freihaltegebiete
Antrag/Bemerkung
Im Freihaltegebiet ist die landwirtschaftliche Nutzung zu Gunsten von naturnahen Biodiversitätsflächen zu unterlassen. Abschnitt 1 ist entsprechend anzupassen.
Begründung
Eine landwirtschaftliche Nutzung im Freihaltegebiet macht keinen Sinn. Die Flächen sind zu klein. Eine qualitativ hochwertige Biodiversität kann durch andere Nutzungen besser erreicht werden.
Art. 11 Schutzobjekte
Antrag/Bemerkung
Abschnitt 3. Es sind Vorschriften für die WA3 innerhalb der Zonenvorschriften KNZ zu erstellen. Der Verweis auf das Baureglement Sirnach ist zu streichen. Auf das Ortsbild im geschützten Ortskern ist Rücksicht zu nehmen.
Begründung
In den Zonenvorschriften sollen die Vorschriften für die Zone WA3 abschliessend geregelt werden. Im Sinne der Transparenz und zur Vereinfachung von möglichen künftigen Anpassungen ist der Verweis auf das Baureglement Sirnach nicht sinnvoll.
Art. 16 Ergänzende Bauvorschriften Arbeitsgebiet
Antrag/Bemerkung
Neuer Abschnitt 4: Pflicht zur Erstellung von Photovoltaikanlagen. Die Flachdächer und die geeigneten Wände (Ost, Süd, West) sind mit Photovoltaikanlagen auszurüsten.
Begründung
Sowohl Dächer wie auch geeignete Wände sind künftig mit PV-Anlagen auszurüsten, um genügend Strom zu produzieren. Wie die Erfahrungen in der Stadt Zürich zeigen, sind PV-Anlagen auf begrünten Flachdächern gut umsetzbar.
Art. 19 Weitere Gebäude
Antrag/Bemerkung
Es ist ein Grünflächenanteil von mindestens 50% festzulegen.
Begründung
Das Unterbauen soll auf ein Minimum reduziert werden. Bäume brauchen ausreichend Wurzelraum. Der Versickerung ist ausreichend Beachtung zu schenken (Schutz vor Auswirkungen des Klimawandels).
Art. 25 Ökologische Ersatz- und Ausgleichsflächen
Antrag/Bemerkung
Ökologische Ausgleichsflächen innerhalb des KNZ-Gebietes sollen nicht als landwirtschaftliche Nutzflächen dienen. Eine landwirtschaftliche Nutzung der ökologischen Ausgleichsflächen ist nicht sinnvoll und deshalb unerwünscht.
Begründung
Eine landwirtschaftlichen Nutzung der ökologischen Ausgleichsflächen ist nicht sinnvoll und deshalb unerwünscht.
Art. 28 Grundsätze
Antrag/Bemerkung
Für den Teil Sirnach sind die Grundsätze des Teils Münchwilen zu übernehmen.
Begründung
Gloten ist bereits heute gut mit dem ÖV erschlossen.
Art. 28 Grundsätze
Antrag/Bemerkung
Abschnitt zwei wie folgt ergänzen: mit dem Bezug der ersten Bauten in den Arbeitsgebieten 1, 2, 3 oder 4.
Begründung
Ein funktionierenden ÖV muss vorhanden sein zu Beginn der Bautätigkeit und nicht erst am Schluss, wenn sich schon alle Pendler an den MIV gewöhnt haben.
Art. 29 Erschliessung der Baubereiche
Antrag/Bemerkung
Abschnitt 3 wie folgt ergänzen: „… resp. einen Durchlass oder eine Furt erstellt werden.“
Begründung
Wahrscheinlich kann auf den Bau einer teuren Brücke verzichtet werden.
Art. 31 Langsamverkehr
Antrag/Bemerkung
Analog zur Rückmeldung im Teil Münchwilen: Im Teil Sirnach sind pro Baubereich je eine Velostation mit Dusche/Garderobe (in-house) zu erstellen. Im Teil Sirnach sind insgesamt mindestens 300 Veloabstellplätze in Velostationen zu erstellen.
Begründung
Die Model-Split Ziele können nur mit einer zweckdienlichen Veloinfrastruktur erreicht werden.
Art. 36 Parkierung Velo
Antrag/Bemerkung
Im Teil Sirnach sind dezentrale Velostationen mit mindestens 300 Veloabstellplätzen zu erstellen.
Begründung
Siehe auch entsprechende Rückmeldungen im Teil Münchwilen.
Art. 37 Energie
Antrag/Bemerkung
Abschnitt 2 ersetzen durch eine Erstellungspflicht für Photovoltaikanlagen.
Begründung
Siehe Anmerkungen Münchwilen.
Art. 38 Umweltbaubegleitung
Antrag/Bemerkung
Die Bauten sind als 2000-Watt-Areale zu bauen und zu betreiben. Es sind die Standards des Nachhaltigen Bauens (SNBS) anzuwenden.
Begründung
Es müssen Rahmenbedingungen gesetzt werden, die ein nachhaltiges Bauen ermöglichen.
Art. 40 Lärmschutz
Antrag/Bemerkung
zu Massnahmen: Der Lärmschutz ist primär durch Lärmvermeidung und Massnahmen an der Quelle sicherzustellen. Im Zentrumsgebiet sind die Geschwindigkeiten entsprechend vorzugeben.
Begründung
Im Zentrumsgebiet sind ES II (2) einzuhalten.
Antrag/Bemerkung
Im Zentrumsgebiet sind ES 2 einzuhalten.
Begründung
Der Lärmschutz ist primär durch Lärmvermeidung und Massnahmen an der Quelle sicherzustellen. Das Zentrumsgebiet ist auch Wohngebiet.
Art. 43 Qualitätssicherung
Antrag/Bemerkung
Siehe Rückmeldung im Teil Münchwilen.
Begründung
Siehe Rückmeldung im Teil Münchwilen.
Erläuternde Bestandteile Planungsbericht KNZ, Teil Münchwilen
3.1 Kantonale Richtplanung
Antrag/Bemerkung
Ein Kapitel zum Agglomerationsprogramm 4. Generation ist in den Bericht aufzunehmen. Die Vorschriften und Pläne sind in der Konsequenz anzupassen.
Begründung
Wir vermissen ein Kapitel zum Agglomerationsprogramm 4. Generation, dem die Kantone SG und TG zugestimmt haben. Die Massnahmen, zu denen sich die Gemeinden und Kantone verpflichtet haben, gehen in einzelnen Punkten über die Bestimmungen der Kantonalen Richtpläne SG und TG hinaus. Es fehlt eine Auseinandersetzung mit dem Agglomerationsprogramm. Was wie in die Vorschriften und Pläne übernommen wurde ist nicht ersichtlich.
3.3 Weitere Grundlagen
Antrag/Bemerkung
Die Eignung der Fruchtfolgeflächen für den Ackerbau ist zu überprüfen.
Begründung
Durch den Anstieg der durchschnittlichen Temperaturen in den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich die landwirtschaftliche Eignung der Ackerflächen verbessert. Die frühere Grenzlage für Ackerbau hat durch die klimatischen Veränderungen erheblich an Qualität gewonnen.
Antrag/Bemerkung
Es ist nachzuweisen, wo und wie die Fruchtfolgeflächen kompensiert werden.
Begründung
Eine Kompensation der Fruchtfolgeflächen im Perimetergebiet ist zwingend zu kompensieren. Die Kompensation hat vor Baubeginn rechtskräftig vorzuliegen. Eine Kompensation in der Region Wil ist zwingend.
6.4 Bebauung
Antrag/Bemerkung
Die Unterbauung von Flächen zwischen den Fassaden ist auf ein Minimum zu begrenzen. Es ist eine minimale Grünziffer festzulegen.
Begründung
Der ökologische Anspruch des Projekts kann nur erreicht werden, wenn die Flächen zwischen den Fassaden möglichst weitgehend für die ökologische Nutzung zur Verfügung stehen. Insbesondere für Bäume ist ein nicht unterbauter Raum zwingend.
Antrag/Bemerkung
Die Bebauungen sind als 2000-Watt-Areale zu bauen und zu betreiben.
Begründung
Für die Bebauung fehlen Vorgaben zur klima- und energiestrategiegerechten Bauweise.
Antrag/Bemerkung
Im Sinne der klima- und energiegerechten Bauweise ist für oberirdische Bauten der Baustoff Holz zu verwenden.
Begründung
Die Mehrheit der im Richtprojekt skizzierten Bauten können in Holzbauweise realisiert werden. In der Life-Cycle Betrachtung ist Holz aus Klima- und Energieüberlegungen der Vorzug zu geben.
6.7 Erschliessung und Mobilität
Antrag/Bemerkung
Das MIV-Ziel für den sog. Modalsplit ist auf max. 50% festzulegen.
Begründung
Als entscheidende Einflussgrösse für das Mobilitätskonzept ist die Wahl des Fahrzeugs bzw. des Verkehrsmittels für das Pendeln/Arbeiten beizuziehen. Auf Grund der gewünschten Dichten an Raumnutzenden in den neu zu bebauenden Gebieten der Gemeinden Wil, Münchwilen und Sirnach von über 90 RN/ha und der guten Erschliessung mit dem ÖV (2 Bahn und 4 Bushaltestellen) sowie über 2 km neue Radwege und einem fortschrittlichen Mobilitätsmanagement ist ein verbleibender MIV-Anteil von 60% nicht akzeptabel! Als zukunftsorientierte Planungsgrösse wäre gar ein Anteil von 40% für den verbleibenden MIV angebracht.
Antrag/Bemerkung
Es sind Vorgaben für den Bau von hochwertigen und zeitgemässen Infrastrukturen für Veloabstellanlagen (wie Velostationen) aufzunehmen.
Begründung
Die Strategischen Ziele zur Mobilität, wie sie im Agglomerationsprogramm 4. Generation der Region Wil aufgeführt sind können nur mit vorbildlichen Velo- Abstell-Infrastrukturen erreicht werden. Entscheidend ist die Nähe zum Arbeitsort, aber auch die Ausstattung der Veloabstellanlagen (Sicherheit, Garderobe, Dusche). Zu Beachten ist auch, dass innerhalb des Perimeters der KNZ mit Distanzen von Bahn- oder Bushaltestelle zum Arbeitsplatz von 300 m bis 1200 m zu planen ist. Wir stellen fest, dass dem Veloverkehr innerhalb des Perimeters noch zu wenig Beachtung geschenkt wird.
8.1 Bestehendes Terrain
Antrag/Bemerkung
Auf die sehr umfangreiche Terrainmodellierung ist weitestgehend zu verzichten.
Begründung
Das Ziel die Neigungen zu minimieren ist weder aus wirtschaftlichen noch ökologischen Gründen sinnvoll. Die Geländemodellierungen sind mit einem enormen finanziellen und energetischen Aufwand verbunden.
Ergänzende Bestandteile Richtprojekt
1.2 Raumsequenzen
Antrag/Bemerkung
Den landschaftlichen Achsen (insbesondere Nord-Süd) ist in der Umsetzung in den Plänen und Vorschriften mehr Raum zu gewähren. Die Brücke ist als Grünbrücke zu konzipieren und markant zu verbreitern. Im Zentrumsgebiet von Gloten ist die landschaftliche Achse zu verbreitern, damit ein Vernetzungskorridor entsteht, der seine Funktion auch erfüllen kann.
Begründung
Die Erkenntnisse aus den Kapiteln 1.1 (Identität der Landschaft) und 1.2 (landschaftliche Achse) gehen in der weiteren Bearbeitung unter. Siehe auch Zielbild Agglomerationsprogramm 4. Generation Wil.
2.4 Verkehr und Erschliessung
Antrag/Bemerkung
Die Ausführungen zu den „Abstellplätze für Zweiräder“ sind nicht zeitgemäss. Es sind sichere Velostationen (mit Garderobe/Dusche ausgerüstete, In-house) in Arbeitsplatznähe und sichere, multimodale Zweiradabstellanlagen bei den Bahn- und Bushaltestellen vorzusehen.
Begründung
Die Veloabstellanlagen sind mindestens mit dem gleichen Anspruch zu planen wie die MIV-Parkierung.
Ergänzende Bestandteile Arealentwicklungsvertrag
1.1 Inhalt des Vertrags
Antrag/Bemerkung
Regelungen zur Abgabe von Grundstücken im Baurecht sind zu ergänzen.
Begründung
Grundsätzlich muss es möglich sein, dass den Unternehmen auch Grundstücken im Baurecht abgegeben werden können. Falls es dazu Regelungen im Vertrag braucht, sind diese zu ergänzen.
2.1 Zuständigkeit und Grundsätze
Antrag/Bemerkung
Auf den Grundsatz „Erzielung eines angemessenen marktwirtschaftlichen Preises“ soll verzichtet werden.
Begründung
Die Erzielung eines Marktpreises steht im Widerspruch zu den oben aufgeführten vier und erstgenannten Grundsätzen. Primär geht es um die Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten und Neuansiedlung von Unternehmen. Es sollte auch möglich sein, Land im Baurecht langfristig zu nutzen.
2.2 Etappierung
Antrag/Bemerkung
2.23 / Ergänzung
Die „ökologische Ersatzfläche“ im Südosten (Länzebüel) wird mit der ersten Etappe erstellt.
Begründung
Mit diesem Vorgehen kann sichergestellt werden, dass die Ausgleichsmassnahmen nicht vergessen gehen. Ausserdem brauchen neu geschaffene Ausgleichsflächen Jahre bis sie ihren vollen Nutzen zeigen können.
3.1 Gestaltung
Antrag/Bemerkung
Kapitel 3 ist um eine Unterkapitel Ökologischer Ausgleich zu ergänzen.
Begründung
Zur Arealbebauung gehören auch die ökologischen Ersatzflächen.
3.2 Nachhaltigkeit
Antrag/Bemerkung
Die Areale sind als 2000 Watt-Areale zu bauen und zu betreiben.
Begründung
Nur so kann die geforderte Exzellenz bezüglich Nachhaltigkeit erreicht werden.
3.3 Parkierung
Antrag/Bemerkung
Für das Velo-Parking sind in den Teilen Münchwilen und Sirnach zeitgemässe Veloinfrastrukturen (Velostationen) zu schaffen. Die Velostationen sind durch den Kanton St. Gallen zu erstellen.
Begründung
Ohne eine zukunftsorientierte Veloinfrastruktur können die Ziele des Modal Splits nicht erreicht werden.
5.1 Grundsatz und Inhalt
Antrag/Bemerkung
Ergänzen mit: Der Betrieb des Areals umfasst: – Velo-Parkierung – Unterhalt der ökologischen Freiflächen und der Grünflächen.
Begründung
Es ist auf Vollständigkeit zu achten.
6.2 Sounding Board „Entwicklung“
Antrag/Bemerkung
Zusammensetzung: – Vertreter ÖV-Betreiber
Begründung
Wir hätten eine etwas nachhaltigere Zusammensetzung gesehen: Die Wirtschaft ist gut vertreten, die Ökologie stark untervertreten und die Gesellschaft fehlt.
7.2 Mehrwertabgabe (inkl. Verwendung)
Antrag/Bemerkung
Der zweite Absatz ist zu überprüfen.
Begründung
Für die Mehrwertabgabe bestehen Regelungen im Kanton Thurgau. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Forderung nach einem Zurückfliessen des Mehrwerts auf das Areal ?
7.5 Abgeltung und Kompensationspflicht Fruchtfolgeflächen
Antrag/Bemerkung
Die FFF-Kompensation sollte auch auf Flächen im Kanton St. Gallen möglich sein.
Begründung
Die FFF-Kompensation sollte möglichst nah vom Standort, wo FFF verschwinden, ersetzt werden.
7.5 Abgeltung und Kompensationspflicht Fruchtfolgeflächen
Antrag/Bemerkung
FFF sind zu kompensieren. „soll“ ist durch „müssen“ ersetzt werden.
Begründung
Die Gesetzgebung verlangt eine Kompensation. Eine Nicht-Kompensation wurde dem Excellenz-Anspruch des Vorhabens widersprechen. Die Kompensation ist vor Baubeginn als gesichert nachzuweisen.
Weitere Bemerkungen Rückmeldungen verfassen
Allgemeine Rückmeldungen
Antrag/Bemerkung
Die kantonale Nutzungszone Wil West bezweckt u.a. die Einhaltung von hohen Ansprüchen an die Nachhaltigkeit der Arealentwicklung (Art. 2 Zweck). Im Sinne der Vorbildwirkung sind insbesondere die Bereiche Langsamverkehr und Ökologie nachzubessern.
Erfasst von: Kurt Egger