Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung – Liste säumiger Prämienzahler
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Einladung zur Vernehmlassung bezüglich Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung – Liste säumiger Prämienzahler.
Unsere Antworten auf die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Krankenversicherung finden Sie im dafür vorgesehenen Fragebogen.
Freundliche Grüsse
Erika Hanhart
§ 3a
Abs. 1
Wir bezweifeln den Sinn und Erfolg der Liste säumiger Prämienzahler. Einige Kantone haben das Führen dieser Liste wieder eingestellt, weil die Kosten grösser waren als die daraus resultierenden Einnahmen. Auch deutet vieles darauf hin, dass die Androhung von Leistungskürzungen vielfach nicht erfolgreich ist, weil die Personen nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, um ihre Schulden zu begleichen. Gerade in der heutigen Zeit wird die Situation für ärmere Menschen immer schlimmer, weil die Krankenversicherungsprämien und alle weiteren Lebensunterhaltskosten stetig steigen.
Das System der schwarzen Listen verstösst gegen das Solidaritätsprinzip und das verfassungsmässige Recht auf medizinische Versorgung und begründet eine Zweiklassenmedizin.
Wir sind gegen die Einführung der Liste für volljährige Personen, die ihrer Prämienpflicht nicht nachkommen.
Abs. 2
Falls die Liste säumiger Prämienzahler in das Gesetz aufgenommen wird, erachten wir das Case Management als gutes Instrument, um die schwierige Situation der Betroffenen zu verbessern. Wir bezweifeln aber, dass sämtliche Thurgauer Gemeinden in der Lage sind, ein wirkungsvolles Case Management aufzubauen.
Abs. 3
Siehe Abs. 2
Abs. 4
Wir begrüssen diese Regelung.
§ 12
Wir erachten diesen Vorschlag als sinnvoll.
§ 14
Wir erachten die vorgeschlagene Streichung als sinnvoll.
Titel 5 mit § 41 bis 44
Wir erachten die vorgeschlagenen Streichungen als sinnvoll.