Mitgliederversammlung: Nein zum Frontex-Beschluss
Die Gewalt an Europas Grenzen widerspricht den Grundrechten von Migrant*innen und den grünen Werten fundamental. Mit Pushbacks und weiteren unmenschlichen Praktiken trägt Frontex eine Mitverantwortung dafür, dass Menschen in Not auf hoher See sich selbst und dem Tod überlassen oder zurück in Bürgerkriegsregionen geschickt werden. Jede verfolgte Person hat laut der Genfer Flüchtlingskonvention und internationalen Menschenrechtsnormen das Recht, über einen sicheren Fluchtweg einen Asylantrag zu stellen, ohne ihr Leben riskieren zu müssen.
Die Ablehnung stärkt die GRÜNEN und andere Kräfte im Europäischen Parlament, endlich die nötigen Frontex-Reformen für eine Stärkung der Menschenrechte vorzunehmen. Mit einer Neuausrichtung der Migrationspolitik kann die Schweiz der Frontex-Weiterentwicklung in einem zweiten Anlauf zustimmen und bleibt Teil des Schengen-Raums. Die Mitgliederversammlung lehnt die Vorlage einstimmig ab.
Einstimmig unterstützen die GRÜNEN das Filmgesetz. Dank dem Gesetz wird mehr Geld in die Schweizer Filmproduktion und in schweizerisch-ausländische Koproduktionen investiert. Das fördert die Qualität der produzierten Filme und Serien und stärkt die Schweizer Filmwirtschaft. Neu sollen nun auch Streaming-Anbieter dazu verpflichtet werden, vier Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in die Schweizer Filmproduktion investieren. Die Änderungen sorgen für gleich lange Spiesse für die Schweizer Filmbranche. Denn die meisten europäischen Staaten kennen bereits heute ähnliche Regelungen. Es ist daher richtig, dass auch die internationalen Streaming-Giganten, die hier ihre Gewinne erwirtschaften, einen Beitrag zum lokalen Filmschaffen leisten. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, damit eine Beteiligung der Schweiz am europäischen Kulturförderprogramm «Creative Europe» wieder möglich ist. Die Mitgliederversammlung unterstützt die Vorlage einstimmig.
Kontroverser wurde das Transplantationsgesetz diskutiert. Die Befürwortenden betonten, dass das Gesetz – und damit der Wechsel zur Widerspruchslösung – dazu beiträgt, dass mehr Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Damit werden nicht nur Leben gerettet, sondern auch die Lebensqualität vieler Menschen verbessert. Angehörige haben aber in jedem Fall weiterhin das Recht ihr Veto einzulegen. Für die Ablehnenden darf es nicht sein, dass das Menschenrecht auf Unversehrtheit des Körpers nur noch gilt, wenn es eingefordert wird. Es sei völlig unrealistisch, dass die sechs Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz informiert werden können, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Versammlung empfiehlt grossmehrheitlich dem Transplantationsgesetz zuzustimmen.