Demokratische Teilhabe ist für alle möglich. Egal ob mit oder ohne Pass, Staatszugehörigkeit, körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigung, kann mittels niederschwelligen Mitwirkungsverfahren das Zusammenleben von Morgen auch inhaltlich mitgestaltet werden. Die nötigen Strukturen und Räume werden zur Verfügung gestellt. Das Stimmrecht erhalten in der Schweiz lebende Personen mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres.

Möglichkeiten konkreter Umsetzung:

  • Ausländer*innenstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene (umstritten ob Ausländer*innenstimmrecht oder leichtere Einbürgerung angestrebt werden soll)
  • Stimmrecht für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, inkl. entsprechend angepassten, verständlichen Informationen
  • Förderung von alternativen Mitwirkungsverfahren (wie Bürger*innenräte, Bürger*innenbeteiligung etc.)
  • Stimmrechtsalter 16
  • Digitales Abstimmen vorantreiben