
Sonderrechte für Islam: Anpassung oder Rücksicht?
Beitrag von Cornelia Hauser
Im Dezember 2024 hat das Weinfelder Parlament das revidierte Friedhofreglement genehmigt. Vorangegangen war die einstimmige Verabschiedung in der Kommission. Eine Gruppe von Weinfeldern hat im Januar 2025 das Referendum eingereicht. Das mediale Interesse schlägt seither schweizweit hohe Wellen.
Obwohl sich die vorberatende Kommission einig war und auch das Parlament grossmehrheitlich zugestimmt hatte, ist zur Neuaufnahme von Grabfeldern für islamische Gläubige eine teils hitzige, überregionale Debatte entbrannt. Das Nein-Komitee hat innert Kürze 1000 Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Am 18.Mai 2025 kommt die Petition vors Volk.
Ablehnung eines zeitgemässen Reglements
Bei einem Nein an der Urne werden alle Neuerungen gestrichen, das heisst auch Bestattungsmöglichkeiten für tot geborene Kinder (Engels- und Schmetterlingskinder); Kostenübernahme der Bestattung von Einwohner:innen, die vor ihrem Ableben den Wohnsitz in eine Institution (Alters-/Pflegeheim) ausserhalb von Weinfelden verlegen mussten; neutrale Holzstele nebst dem obligatorischen Kreuz, Anpassungen zur Exhumierung u.a. Drei Personen, welche in der parlamentarischen Kommission mitgearbeitet haben, fordern ein klares Ja zum neuen Friedhofreglement. Alexandra Beck (Die Mitte), Simon Engeli (FDP) und Angela Testa-Beer von den GRÜNEN präsidieren gemeinsam das Pro-Komitee.

Grosser Rückhalt
Anfang Februar versammelten sich Vertretungen fast aller Parteien, zahlreiche Privatpersonen, sowie viele muslimische Mitbürger:innen im Rathaussaal zum Kick-off, organisiert durch das Pro-Komitee. Vertreter des Dachverbandes islamischer Gemeinden Ostschweiz und Fürstentum Lichtenstein (DIGO) informierten sachlich zum zentralen Thema des geplanten Gräberfeldes und dessen Bedeutung für die muslimische Gemeinschaft. In engagierten Diskussionen wurde schnell klar: Der Tod geht uns alle an und ist ein sehr persönliches, emotionales Thema.
Alle Glaubensrichtungen berücksichtigen
Heute sind rund 10 % der Weinfelder Bevölkerung Moslems. Viele in der zweiten oder dritten Generation. Sie sind hier geboren, aufgewachsen, arbeiten und zahlen Steuern. Verstorbene sollen im Tod nicht von ihren Familien getrennt werden, sondern dort bestattet werden, wo ihre Familie ihre Heimat hat. Alle Gesetze und Regeln zur Bestattung gelten selbstverständlich auch für islamische Grabfelder. Der stark christlich geprägte Friedhof wird nicht verändert. Mit der Schaffung eines Grabfeldes nach islamischer Tradition wird die Religionsfreiheit für alle bis in den Tod gewährleistet. Dies ist ganz gemäss Artikel 1 im Friedhofreglement: «Alle Glaubensrichtungen und auch nicht religiöse Personen sollen auf dem Friedhof Weinfelden nach Massgabe dieses Reglements eine letzte Ruhestätte finden können».
Dieser Beitrag erschien ebenfalls im Ostgrün 1/25.