2024

Biodiversitäts-Initiative

Fragen für das Pro-Lager (Ja):
1. Wieso glauben Sie, dass die Biodiversitäts-Initiative angenommen werden sollte?
«Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist besorgniserregend», sagt Professor Altermatt, Uni Zürich. Hunderte Naturwissenschaftler, das Bundesamt für Umwelt und auch der Bundesrat sind sich einig: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn ein Drittel aller Tierarten und die Hälfte der Lebensräume sind akut gefährdet! Damit setzen wir unsere eigenen Lebensgrundlagen, die Ökosystemleistungen, aufs Spiel: Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten, CO2-Speicherung im Wald und in Mooren, Sauerstoffproduktion in Pflanzen, Bodenfruchtbarkeit dank Milliarden Bodenlebewesen… und vieles mehr!
Wir brauchen eine gesunde, reaktionsfähige Artenvielfalt.

2. Biotope, Landschaften und Ortsbilder sind heute schon geschützt – wieso soll der Schutz noch einen Schritt weitergehen?
Viele Bauern und der Kanton Thurgau tun heute schon viel für die Biodiversität. Aber wir haben in der Schweiz die längsten Roten Listen der bedrohten Arten von Europa. Also braucht es zusätzliche Anstrengungen. «Um die Leistungen der Biodiversität zu sichern, ist entschlossenes Handeln dringen notwendig», schreibt – der Bundesrat!
Und ja, auch zum baukulturellen Erbe äussert sich die Initiative.
Die Initiative fordert nichts neues, so fordert nur, dass das, was bereits wortwörtlich im Heimatschutzgesetz HKG steht, in den Verfassungsartikel aufgenommen wird.

3. Durch eine Annahme der Initiative wird die einheimische Lebensmittelproduktion unnötig erschwert, während die Bevölkerung weiterwächst. Wer soll uns in Zukunft ernähren?
Wenn Sie so fragen, zeigt das, dass die Kampagne der Gegner nicht spurlos an Ihnen vorbei gegangen ist! Tatsache ist, dass die Initiative die wichtigste Produktionsgrundlage der Landwirtschaft, die Biodiversität, erhalten und stärken wird! Tatsache ist, dass die Aussage des Plakates der Gegner «30% Fläche weg – Tschüss Schweizer Lebensmittelproduktion!» schlicht falsch ist. Die Initiative verlangt keine Flächenanteile für Biodiversität. Sie verlangt die nötigen Mittel, Instrumente und Flächen, um den Niedergang der Biodiversität zu stoppen. «Flächen» kann heissen: Es braucht BFF (Biodiversitätsförderflächen) mit hoher Qualität. Heute sind nur rund ein Viertel aller BFF-Flächen von hoher Qualität. Oder: Der Bericht des Bundesamtes für Umwelt zeigt auf, dass bei 75% der nationalen Biotope der Schutz und Unterhalt ungenügend ist! Da geht es um Flachmoore, Auenwälder Trockenwiesen… Und nicht um landwirtschaftliche Produktionsflächen. Auch der Siedlungsraum hat ein grosses Potenzial für zusätzliche Biodiversitäts-Flächen, ebenso staatliche Betriebe wie zum Beispiel die SBB.

«Wir können den negativen Trend umkehren, indem wir mehr hochwertige Flächen wie Feuchtgebiete oder Trockenwiesen wiederherstellen und besser miteinander vernetzen und unterhalten.»
Professor Loïc Pellissier, ETH Zürich

Ob und wie viele Flächen der Landwirtschaft beansprucht werden, entscheiden nicht die Initianten, sondern der Bundesrat und das Parlament. Sie werden den allgemein gehaltenen Verfassungsartikel im NHG konkretisieren. Dass sie das – mit Bundesrat Rösti – bauernfreundlich tun werden, ist anzunehmen.

4. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Schweiz energietechnisch viel zu abhängig von Importen ist. Wie und wo soll man in Zukunft nachhaltig Strom produzieren, wenn die Initiative angenommen wird?
Auch hier stellt die Frage einen Zusammenhang her, den es nicht gibt – ganz im Sinne des Gegenplakats «Erneuerbare verhindern – Tschüss Schweizer Stromversorgung!» Das ist Unsinn und dient nur dazu die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu verunsichern. Tatsachen sind: Die Initiative verlangt bei «erheblichen Eingriffen in Schutzobjekte» eine Interessenabwägung: Was hat Vorrang – Naturschutz oder die Energieproduktion (oder andere wichtige Infrastrukturen). Das ist heute schon Praxis. Die grossen Umweltverbände haben übrigens dem Stromgesetz zugestimmt und ihm damit zum Durchbruch verholfen! Wir GRÜNE stehen ein für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir wollen uns rasch von den fossilen Energien verabschieden. Wir wollen das Klima und die Biodiversität schützen.

Eine Gegenfrage: Wann haben sie das letzte Glühwürmchen gesehen?
Wir sind es den nachfolgenden Generationen schuldig die Vielfalt unserer wunderschönen Schweizernatur zu bewahren. Mit der Abstimmung am 22. September haben wir die Möglichkeit dazu, nutzen wir sie und sagen JA!

Petition für ein autofreies Seeufer

Wir GRÜNEN Arbon starten mit der SP eine Petition für ein autofreies Seeufer. Bitte unterzeichnet sie auch.

https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/autofreies-seeufer

JA zum Kauf Reben 4

Der Vorstand der GRÜNEN Arbon empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dem Kauf Reben 4 zuzustimmen. Der Kauf ist eine notwendige Investition in die Zukunft der Arboner Schulkinder. Dadurch werden dringend notwendige Schulräume realisiert. Zudem empfehlen wir die Erhöhung des Steuerfusses um 2 Prozentpunkte, um den Kauf des Schulhauses nachhaltig finanzieren zu können.

GRÜNE Arbon stimmen für die Sanierung des Schossturms und der Sportanlage Stacherholz

Die GRÜNEN Arbon haben die Parole über die Sanierung des Schlossturms und die Sportanlage Stacherholz gefasst. Die Abstimmungsvorlagen wurden grossmehrheitlich bzw. einstimmig angenommen. Die GRÜNEN Arbon empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Vorlage anzunehmen.

José Franco vertritt die GRÜNEN Arbon im Pro Komitee «Stacherholz- Sportplatz» und Cornelia Wetzel im Pro Komitee «Schlossturm».

2022

Unser Statement zu der Abstimmung des Stadthof Arbon

2021

19. Januar 2021

Motion: Reglement zum Energiefonds

Das Energiekonzept der Stadt Arbon formulierte 2011 Ziele, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Angesichts des beschleunigten Klimawandels soll diesen Zielen mehr Gewicht verliehen werden. Der Stadtrat wird deshalb beauftragt dem Parlament ein Reglement vorzulegen, das die Aufgaben der Stadt im Bereich Förderung erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz regelt, Das Reglement soll mindestens folgende Aspekte umfassen …

Download Motion „Reglement zum Energiefonds“

2020

14. Dezember 2020

Motion: Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees

Der Stadtrat wird gebeten, ein Reglement für transparente Politikfinanzierung vorzuschlagen. Das Reglement soll mindestens folgende Aspekte umfassen:

Gesetzliche Grundlage für eine Offenlegun^spflicht für alle finanziellen Beiträge und alle geldwerten Leistungen an politische Parteien, Kampagnenkomitees, persönliche Wahlkomitees und sonstige Organisationen, die sich an kommunalen Abstimmungs- und Wahlkämpfen beteiligen. Zu den finanziellen Beiträgen zählen insbesondere Spenden und sonstige Zuwendungen.
Für die pro Abstimmung/Wahl und pro Jahr summierten finanziellen Zuwendungen von juristischen Personen sowie von natürlichen Personen werden Schwellen formuliert, ab welchen die Offenlegungspflicht gilt. Die Annahme von anonymen Spenden ist verboten.
Zeitraum und Frist für die Offenlegungspflicht vor dem jeweiligen Urnengang.
Zweckmässige und möglichst unbürokratische Regelungen zur Überprüfung der OffenlegungsPflicht.
Regelung zur Sanktionierung von Verletzungen der Offenlegungspflicht.

Umstritten ist, wo die Schwelle angesetzt wird, ab welcher die Offenlegungspflicht gilt. Es sollen nicht Klein- und Kleinstbeträge offengelegt werden, da dies ein unnötiger Aufwand ist und für die Problematik der potentiellen Beeinflussung irrelevant wäre. Die Motionärinnen und Motionäre wollen sich hier noch nicht festlegen, der Stadtrat soll eine Schwelle vorschlagen und diese soll daraufhin Gegenstand der parlamentarischen Ausarbeitung sein. Ein Bereich zwischen CHF 500 und CHF 2’000 ist
anzustreben.

Download Motion Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees

 

16. November 2020

Motion: Feuerwerk örtlich beschränken

Die unterzeichnenden Parlamentsmitglieder beantragen Ihnen, dem Parlament folgende Reglementsvorlage zu unterbreiten:
Das bewilligungsfreie Abbrennen und Werfen von Feuerwerk und Knallkörpern ist auf Gebiet der Stadt Arbon örtlich zu beschränken, dies vorschlagsweise via eine Revision von Art. 12 Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit dem Wortlaut:

Art. 12 Feuerwerk, Knallkörper
Das Abbrennen und Werfen von Feuerwerk und Knallkörpern ist bewilligungspflichtig. Dies mit Ausnahme des 1. August und der Silvesternacht an vom Stadtrat öffentlich publizierten Örtlichkeiten.

Motion „Feuerwerk örtlich beschränken“

 

25. September 2020

Interpellation: Flächendeckendes Glasfasernetzes für Arbon

Der Stadtrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie gross ist der Anteil der Haushalte und Firmen in Arbon welche an eine zukunftsfähige (mindestens 1Gbit/s Up- und Download, ausbaufähig auf mindestens 10Gbit/s) Datenleitung angeschlossen sind?
  2. Wie beurteilt der Stadtrat den Ausbaustand mit zukunftsfähigen Datenleitungen in Arbon im Vergleich mit ähnlichen Städten?
  3. Gibt es mittel- und langfristig Alternativen zum Glasfasernetz, welche ebenfalls ausreichende Bandbreiten gewährleisten?
  4. Sind die bestehenden Anbieter in Arbon bereit Ihre Netze systematisch weiter auszubauen um eine flächendeckende Versorgung mit zukunftsfähigen Datenleitungen sicherzustellen?
    a. Falls ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant? Welche Firmen sind daran beteiligt?
    b. Falls nein, wäre der Stadtrat bereit einen Entwicklungsplan für die flächendeckende Versorgung der Stadt mit Glasfaser zu erstellen?
  5. Wie kann eine gesunde Konkurrenzsituation sichergestellt werden, so dass Kundinnen und Kunden ihre Anbieter wählen können? Wie können Monopole und Doppelspurigkeiten vermieden werden?

Interpellation „Flächendeckendes Glasfasernetzes für Arbon“

Interpellation „Flächendeckendes Glasfasernetzes für Arbon“ – Beantwortung

 

18. August 2020

Interpellation: Was tut der Stadtrat eigentlich für die Gleichstellung?

Der Stadtratwird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Welche konkreten Ziele hat sich der Stadtrat in Bezug auf Gleichstellungsthemen gesetzt?
  2. Welche Massnahmen hat der Stadtrat in den letzten 5 Jahren ergriffen, um die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern?
  3. Wie viel Geld ist in den letzten 5 Jahren in konkrete Gleichstellung investiert worden?
  4. Welche Massnahmen hat die Stadt Arbon als Arbeitgeberin ergriffen, um unter ihren Angestellten für Gleichstellung zu sorgen?
  5. Mit welchen Massnahmen will der Stadtrat seine Anstrengungen für in der Bundesverfassung geforderte faktische Gleichstellung zukünftig verstärken?
  6. Was macht die Stadt Arbon für die Umsetzung des neuen Gleichstellungsgesetzes?

Interpellation: Was tut der Stadtrat eigentlich für die Gleichstellung?

Interpellation: Was tut der Stadtrat eigentlich für die Gleichstellung? – Beantwortung

 

22. Juni 2020

Einfache Anfrage: Clean-up-day in Arbon

Littering ist auch in der Stadt Arbon ein Problem. Die GRÜNE Partei Arbon hat vor mehr als einem Jahr das Seemoosrietgebiet gesäubert. Es war unglaublich, wieviel Unrat dabei zutage kam. Littering schadet der Natur, Tiere können durch gefressenen Unrat verenden und last but not least kostet die Entsorgung allein den Kanton Thurgau jährlich 5 bis 6 Millionen Franken Wir finden, es wäre seitens der Stadt ein markantes Signal gegen Littering, wenn sie einen eigenen Clean-up-day ins Leben rufen würde. Solche Events bestehen bereits in mehreren anderen Gemeinden, z. B. Romanshorn, Rorschacherberg. Ein Clean-up-day würde auf die Thematik aufmerksam machen und zudem die Möglichkeit schaffen sich für eine gemeinsame Sache einzusetzen. Sicher könnte dieser Anlass sowohl über Generationen, wie auch über Kulturen hinweg, verbindend wirken.

Einfache Anfrage: CIean-up-day in Arbon

Einfache Anfrage: CIean-up-day in Arbon – Beantwortung

 

27. Februar 2020

Interpellation: Insektensterben und Lichtverschmutzung

Interpellation: Insektensterben und Lichtverschmutzung

Interpellation: Insektensterben und Lichtverschmutzung – Beantwortung