
Änderungsvorschläge zum Energierichtplan
- zu 3.5 Mobilität textliche Ergänzung:
- Der öffentliche Verkehr soll gestärkt, ausgebaut und gefördert werden, sowie im Hinblick auf Verdichtung und Lärmbelastung verbessert werden. Vgl.https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103600.html
- Die Stadt Arbon nimmt ihre Vorbildfunktion wahr und strebt bei jeder Ersatzbeschaffung …………… auf erneuerbare Antriebssysteme an.
- zu 3.6 Nutzungsprioritäten Energieträger textlich ergänzen:
- im Titel: Nutzungsprioritäten Energieträger Wärme (da nur solche genannt werden)
- zu 6.5 W5 Vorgehen und Umsetzung sei zu ergänzen mit: für unter Schutz stehende Häuser wird Beratung zur Erleichterung der Umsetzung geboten. Gerade bei denkmalgeschützten Häusern ist das Vorgehen kompliziert. Eine explizite Beratung würde die Hemmschwelle zur Sanierung senken.
- Zu 7.2 S2 Power to Gas/Power to fuel:
Auf diese Massnahme ist zu verzichten, da Arbon im Winter oft im Nebel steckt. Lieber auf das konzentrieren, wo Arbon grössere Hebel hat.
- Zu 7.5 S 5 öffentliche Beleuchtung, Aussenbeleuchtung
- Zu Zielsetzung: Die öffentliche Beleuchtung ist energieeffizient. Hier soll ergänzt werden: Sie wird sparsam eingesetzt. Intelligente Beleuchtungskonzepte verhindern in der Nacht unnötig Beleuchtung. Dies ist im Sinne der Nachtruhe des Menschen und besseren Schlafs.
- Lichtverschmutzung soll stetig verringert werden. Hier soll ein überprüfbares Ziel gesetzt werden mit entsprechenden Massnahmen. Im Sinne des Insektenschutzes sollen sowohl Lichtspektrum und Lichtfarbe beachtet werden. Vgl.https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/elektrosmog/fachinfodaten/merkblatt_begrenzung_lichtemissionen.pdf.download.pdf/Merkblatt%20Begrenzung%20von%20Lichtemissionen.pdf
- Zu 8.6 H6 Gestaltungspläne, Areale
- Allgemeiner Kommentar: 1. Wir finden es wichtig, dass die Stadt Arbon bei den Neubauten vermehrt auf „Green Buildings“, also „Grüne Gebäude“ setzt, die unter dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit entwickelt werden. Für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Bauprodukten und Gebäuden gibt es aussagefähige Zertifizierungen. 2. Bei der Gestaltung von Arealen sollen auch Soziale Treffpunkte für die Bewohner mitgeplant werden. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt der Gemeinde, ganz im Sinne der Aktion «Quartierleben» der Stadt Arbon!
- zu 9.1 M1 Mobilitäts- und Gesamtverkehrskonzept
- ergänzen in Kurzbeschreibung: Eine Übersicht über die diversen Verkehrs- und Mobilitätskonzepte soll unter Berücksichtigung der Änderungen im Strassenverkehrsgesetz bezüglich automatisiertem Fahren auf 1. März 2025 erstellt werden. Vgl.https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103600.html
- zu 9.2 M2 Motorisierter Individualverkehr
- Vorgehen zu Umsetzung: autofreie Altstadt und autofreies Seeufer benennen.
- zu 9.4 M4 Öffentlicher Verkehr
- Kurzbeschreibung 2. Teil ergänzen: Um einen Umstieg ……………… muss das Angebot für die Feinerschliessung der Stadt und die Infrastruktur unter Berücksichtigung der Änderungen im Strassenverkehrsgesetz bezüglich automatisiertem Fahren auf 1. März 2025 ausgebaut und gefördert werden,vgl. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103600.html
- Zu 11.1 Q1
- Kapitel Bildung ist verwirrend, Kurzbeschreibung ist derart allgemein, dass der Bezug zum Energierichtplan fehlt. Auch die Zielsetzung ist unklar und nicht überprüfbar. Zudem fehlt die Abgrenzung zur Massnahme H4 (Information und Kommunikation)
- Zu 11.3 Q3
- Nicht nur die Schulgemeinde soll animiert werden, gewisse Massnahmen mitzutragen (Netto-Null 2040, nachhaltige Beschaffungsstandards). Das soll auch für weitere Akteure wie Arbon Energie AG und Abwasserverband Morgental gelten. In Leistungsvereinbarungen soll die Stadt ebenfalls zu nachhaltigen Beschaffungsstandart und Netto-Null Zielen verpflichten.
- Hinweis zu «Zielsetzungen» und «Vorgehen zur Umsetzung»
- Teilweise wurde die „Zielsetzung“ mit dem „Vorgehen zur Umsetzung“ vermischt (bspw. H4, H5, vor allem auch KE2…) bzw. wurden in der „Zielsetzung“ Massnahmen zum Vorgehen aufgelistet. Hier muss eine klarere Trennung erfolgen. Die „Zielsetzung“ sollte möglichst so definiert sein, dass auch eine Überprüfung der Einhaltung des Ziels erfolgen kann.
Arbon, 27. Februar 2025/cw
Der Energieplan der Stadt Arbon im Detail: Energierichtplankarte Arbon – Dezember 2024