Parlamentarische Initiativen

Eine parlamentarische Initiative ist ein parlamentarischer Vorstoss in einem Parlament, worin ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder eine parlamentarische Kommission einen eigenständigen Vorschlag zu einem Gesetz oder einer Verfassungsänderung oder einem ähnlichen legislativen Erlass einbringen kann.

Motionen

Mit einer Motion wird dem Regierungsrat der Auftrag erteilt, für den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung einer Verfassungsvorschrift, eines Gesetzes, einer grossrätlichen Verordnung oder eines Grossratsbeschlusses einen formulierten Entwurf zu unterbreiten. Die Antwort des Regierungsrates erfolgt innert Jahresfrist schriftlich. Nach der Diskussion im Grossen Rat wird darüber abgestimmt, ob die Motion erheblich erklärt wird. Erklärt der Grosse Rat eine Motion erheblich, hat der Regierungsrat über den Auftrag innert zwei Jahren Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Damit ist der Motionsauftrag erfüllt.

Anträge gemäss § 52 GOGR

Mit einem Antrag aufgrund von § 52 der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR) können Kommissionen oder einzelne Ratsmitglieder nach demselben Verfahren wie für Motionen die Einholung eines Berichtes oder die Anordnung einer Untersuchung verlangen. Die Antwort des Regierungsrates erfolgt innert Jahresfrist schriftlich. Nach der Diskussion im Grossen Rat wird darüber abgestimmt, ob der Antrag erheblich erklärt wird. Erklärt der Grosse Rat den Antrag erheblich, hat der Regierungsrat innert zwei Jahren Bericht zu erstatten. Damit ist der Auftrag erfüllt.

Interpellationen

Mit einer Interpellation wird vom Regierungsrat Auskunft über eine zu seinem Geschäftsbereich gehörende kantonale Angelegenheit verlangt. Die Antwort des Regierungsrates erfolgt innert Jahresfrist schriftlich. Eine Diskussion findet statt, wenn sie von einer Mehrheit auf Antrag beschlossen wird.

Einfache Anfragen

Probleme oder Unklarheiten können mit einer Einfachen Anfrage thematisiert werden. Der Regierungsrat hat sie innert zwei Monaten zu bearbeiten. Die schriftliche Antwort schafft Verbindlichkeit und lässt sich z.B. auch für Pressearbeit verwenden.

Vernehmlassungen

Bei der Vorbereitung jeder Verfassungsänderung und neuer Gesetzesbestimmungen, sowie anderen Vorhaben von grosser Tragweite werden die politischen Parteien und die interessierten Kreise (insbesondere Verbände) zur Stellungnahme eingeladen. Das Ziel ist, Fachwissen einzubringen und die Erfolgschancen des Projektes im weiteren Gesetzgebungsprozess abschätzen zu können.

Die aktuellen Vorstösse der GRÜNEN

Alle aktuellen Grossratsgeschäfte auf https://grgeko.tg.ch/de/web/grgeko/