Der Fonds für das Förderprogramm Energie ist der einzige Fonds des Kantons mit einer Obergrenze. Dieser Deckel bei 22 Millionen ist unnötig und hinderlich. Sein Wegfall heisst nicht, dass der Staat unbegrenzt Geld verteilt. Nach wie vor legt der Grosse Rat den Staatsbeitrag für den Energiefonds fest. Bei einem guten Ergebnis der Staatsrechnung kann er aber nach dieser Gesetzesänderung bei Bedarf den Fonds auch stärker äufnen, heute nur bis 22 Millionen Franken.

Es handelt sich um eine Änderung des Energienutzungsgesetzes. § 6a Abs 3 lautet: Der Grosse Rat legt den Staatsbeitrag im Voranschlag so fest, dass für das Budgetjahr inklusive Fondsbestand eine kantonale Fördersumme von zwölf bis zweiundzwanzig Millionen Franken zur Verfügung steht. Die Änderung besteht lediglich darin, dass § 6a Abs 3 nicht mehr zwölf bis zweiundzwanzig Millionen Franken verlangt, sondern mindestens zwölf Millionen Franken.

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