GRÜNE sagen einstimmig Nein zum Ausbau der Nationalstrassen
Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN Thurgau lehnt den Ausbau der Nationalstrassen einstimmig ab. Ebenso sagen sie Nein zu den beiden Mietrechtsvorlagen zur Untermiete und zur Kündigung wegen Eigenbedarf. Zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen (EFAS) beschloss die Partei die Ja-Parole.
Kantonsrat Jost Rüegg informiert über den geplanten Ausbau der Nationalstrassen und bezeichnet sie als übertrieben, überholt und überteuert. Etwa 40 Hektar Land gingen beim Ausbau verloren, das entspricht einem mittleren bis grösseren Bauernhof. Auch die 5.3 Mrd. seien nicht angebracht, da der Bund ja sparen wolle. Jost Rüegg plädiert für andere Lösungen, um den Verkehrsfluss in den Griff zu bekommen: Road Pricing (30% weniger Verkehr zu Stosszeiten möglich), max. 100 km/h auf Autobahnen und innerorts konsequent Tempo 30. Die Versammlung beschloss bei einer Enthaltung die Nein-Parole.
Thomas Schwager, Präsident des Mieterverbandes Ostschweiz, stellt die beiden Referenden zum Mietrecht vor. Es gehe beim Angriff auf das Mietrecht allerdings selten um private Vermieter*innen, sondern meist um die Grossen in der Branche: Immobiliengesellschaften, Pensionskassen und Banken. Seit 2005 sind die Mieten um 25% gestiegen, statt gemäss Referenzzinssatz um 30% zu fallen. So haben Mieter*innen seitdem ca. 100 Milliarden Franken zu viel an die Vermieter bezahlt. Thomas Schwager betont, diese Anpassungen im Mietrecht seien Teil der Salamitaktik: viele kleine, harmlos klingende Änderungen, die in der Summe dann den Mieterschutz entscheidend schwächen. Künftig müssen Mieterinnen und Mieter, die Räume untervermieten wollen, das entsprechende Gesuch an die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich stellen. Und die Kündigung wegen Eigenbedarf wird deutlich vereinfacht.
Die GRÜNEN beschlossen bei einigen Enthaltungen mit grossem Mehr die Nein-Parolen zu beiden Vorlagen.
Nicole Rüegg, Vorstandsmitglied, erläutere die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung (EFAS). Bisher ist die Finanzierung von ambulanten, stationären und Pflegeleistungen unterschiedlich zwischen Krankenversicherern und Kantonen finanziert. EFAS will alle Leistungen, egal wo und von wem sie erbracht werden, einheitlich finanzieren: 73.1% durch die Kassen und 26.9% zulasten der Kantone. Selbstbeteiligung und Franchise der Versicherten werden davon nicht tangiert. Diese Verteilung ist momentan kostenneutral. Von der Vorlage verspricht man sich, dass die Verteilkämpfe zwischen ambulant und stationär in Zukunft unterbleiben und die Prämien tendenziell sinken werden. Für die GRÜNEN Thurgau überwiegen die Vorteile dieser Reform. Sie unterstützen die Vorlage bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung grossmehrheitlich.