Enttäuscht über die Nichtwahl
Die GRÜNEN sind zutiefst enttäuscht über die Nichtwahl von Fabian Mörtl an das Obergericht Thurgau. Die SVP macht weiterhin Blockpolitik und weigert sich, den berechtigten Anspruch der GRÜNEN auf die Richterstelle anzuerkennen.
Das Obergericht wird nach dem freiwilligen Proporz zusammengesetzt. Die Fraktionen machen in der Regel entsprechende Vorschläge. Diesmal hat die Fraktionspräsidienkonferenz entschieden, die Stelle auszuschreiben, um eine breitere Auswahl an geeigneten Kandidaten zu haben. Die GRÜNEN sind die viertgrösste Fraktion im Grossen Rat, sind bisher am Obergericht nicht vertreten und haben deshalb grundsätzlich Anrecht auf den zusätzlichen Sitz. Mit der hervorragenden Kandidatur von Dr. Fabian Mörtel, der für die Grünen zur Wahl stand, wurde dem Kantonsrat die Chance gegeben, einen bestens qualifizierten und erfahrenen Juristen zu wählen und gleichzeitig dem Anspruch der GRÜNEN Rechnung zu tragen. Dies wird den GRÜNEN nun verwehrt. In der neuen Zusammensetzung ist die SVP mit drei von sieben Sitzen deutlich übervertreten.
Mit Dr. Fabian Mörtl aus Balterswil haben die GRÜNEN einen bestens qualifizierten Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen. Dr. Fabian Mörtl ist 38 Jahre alt, ist promovierter Jurist und wohnt in Balterswil. Er ist im Besitz des Anwaltspatents und verfügt über langjährige Erfahrungen als Anwalt in der Privatwirtschaft und ist schwergewichtig im Zivil-, Straf- und Schuldbetreibungsrecht und damit jenen Rechtsgebieten tätig, die am Obergericht gefragt sind. Seit mehreren Jahren ist Dr. Fabian Mörtl zudem Lehrbeauftragter für Privatrecht an der Universität St. Gallen und Dozent in Lehrgängen der Höheren Fachschule und der Nachdiplomstudien an der BVS St. Gallen. Dr. Fabian Mörtl arbeitet auch an der Zukunft des Gerichtswesens mit. Er wurde als Vertreter des Schweizerischen Anwaltsverbandes als Experte in eine eidgenössische Fachgruppe des Projekts Justitia 4.0 berufen, welches die Digitalisierung des Schweizer Justizwesens vorantreiben soll. Mit diesen Erfahrungen wäre Fabian Mörtl eine Bereicherung für das Obergericht gewesen.
Es ist absolut unverständlich, dass die sehr gute Qualifikation von Fabian Mörtl nicht akzeptiert wurde. Es entspricht nicht dem Volkswillen, dass nun das Obergericht so einseitig mit drei Personen der SVP, zwei der FDP und je einer der Mitte und der SP zusammengesetzt ist. Für sachgerechte Entscheide muss das Obergericht mit Personen zusammengesetzt sein, die Erfahrungen aus allen politischen Richtungen mitbringen.
Die GRÜNEN werden auch in Zukunft für wichtige politische Ämter kandidieren.
Für Rückfragen
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