Das Budget des Kantons Thurgau sieht für 2023 einen Aufwandüberschuss von CHF 43’333’200.—vor. Miteingerechnet ist eine Ausschüttung der SNB von 43,2 Mio. Franken. Dass mit diesem Betrag nicht, oder nicht in dieser Höhe gerechnet werden kann, scheint angesichts des Berichtes der SNB über deren Verlust in der Höhe von 141 Mrd. Franken per Ende September 22, klar. Das allein ist aber nicht der Grund, weshalb die GRÜNEN eine Erhöhung der Staatssteuern per 1.1.23 fordern. Anlass dazu sehen die GRÜNEN im Finanzplan, der bis 2026 jährlich Aufwandüberschüsse vorsieht. In den Jahren 24 – 26 kumuliert sich daraus ein Minus von CHF 177,8 Mio.

Um Ausfälle zum Beispiel von SNB-Zahlungen oder kleinere Eingänge beim Finanzausgleich abfedern zu können, hat der Kanton zwar Reserven in Form von Fonds angelegt. Allerdings ergibt sich trotz teilweiser Auflösung dieser Reserven ein negativer Cashflow, was bedeutet, dass der Kanton für die Finanzierung seiner Geschäfte und die geplanten Investitionen auf zusätzliche Mittel zurückgreifen muss. In den Jahren 23 – 26 fehlen gemäss dem aktuellen Finanzplan rund CHF 569 Mio. Franken. Dank dem Finanzplan kann früh erkannt werden, wenn Korrekturmassnahmen nötig werden. Die GRÜNEN sehen keinen Grund, weiter zuzuwarten und möglicherweise weitere Sparpakete zu provozieren. Bereits 2021 haben sie vor der von der bürgerlichen Mehrheit im Grossen Rat beschlossenen Steuersenkung gewarnt. Die geforderte Steuererhöhung von 4% würde dem Kanton jährlich zusätzlich ca. CHF 26,6 Mio. Steuereingänge generieren und eine erste leichte Entlastung darstellen. Dass später noch weitere Erhöhungen nötig sein werden, sehen die GRÜNEN als eindeutig.

Die Auswirkungen des schlechten Finanzplans wollen die GRÜNEN nicht auf dem Buckel der Kantonsangestellten austragen. Die GRÜNEN fordern deshalb den vollen Teuerungsausgleich.

In den schlechten Aussichten im Finanzplan erkennen die GRÜNEN keinen Grund, den Mitarbeitenden die volle Teuerung nicht auszugleichen. Fachkräftemangel ist auch bei Verwaltungsangestellten ein Thema. Ohne Anpassung der Löhne an die Teuerung läuft der Kanton Thurgau Gefahr, dass seine Fachkräfte möglicherweise in andere Kantone abwandern. Der Regierungsrat des Kantons Zürich beispielsweise hat eine generelle Gehälteranpassung von 3,5% beschlossen. Für die GRÜNEN ist klar, dass sehr gutes Personal für eine effiziente Verwaltung wichtig ist. Die Mitarbeitenden der Verwaltung des Kantons Thurgau haben in den vergangenen Jahren sehr gute Arbeit geleistet. Entsprechend soll die Kaufkraft durch den Teuerungsausgleich erhalten bleiben.

Für Rückfragen
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Kurt Egger, Präsident GRÜNE Thurgau, 079 207 84 37