Abstand ist Anstand – auch im Thurgau?
Aus dem grossen Rat
Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) heisst es: „Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.“ und“ Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichender Abstand zu wahren, namentlich beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren.“ Eine klar definierter Mindestabstand kennen wir im Gegensatz zu diversen Ländern in der EU nicht.
Im Thurgau werden Schüler:innen mit Westen ausgestattet, Lenker:innen von Motorfahrzeugen werden sensibilisiert beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Velos einzuhalten. Trotzdem passiert jeder 10. Velounfall beim Überholen durch ein Auto.
Sandra Reinhart will vom Regierungsrat mit einer Einfachen Anfrage erfahren, ob er sich auf Bundesebene für einen Mindestabstand einsetzen würde und wie er die Verkehrsicherheit auf dem Kantonsgebiet verbessern will.
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