Die Biodiversität in der Schweiz geht seit Mitte des 19. Jahrhunderts, verstärkt seit Mitte des 20. Jahrhunderts zurück. Der Biodiversitätsschwund beeinträchtigt die Robustheit der Ökosysteme und gefährdet damit langfristig die wirtschaftliche Entwicklung und unsere Lebensqualität.

Die Volksinitiative «Biodiversität Thurgau» stärkt und fördert die Arten- und Lebensraum-Vielfalt im Thurgau. Sie verlangt

  1. die Entwicklung einer kantonalen Biodiversitätsstrategie und
  2. jährlich zusätzliche drei bis fünf Millionen Franken für Naturschutzmassnahmen.

Der Initiativtext

Volksinitiative Biodiversität Thurgau (als allgemeine Anregung)

Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG; RB 450.1) ist mit dem Begriff Biodiversität zu ergänzen sowie mit den Aufträgen, dass der Kanton Thurgau

  • die biologische Vielfalt (Biodiversität) gezielt und wirkungsvoll fördert,
  • eine kantonale Biodiversitätsstrategie entwickelt
  • und zu ihrer Umsetzung jährlich 3 bis 5 Millionen Franken zusätzlich zur
    Verfügung stellt.

Erklärungen zum Initiativtext

allgemeine Anregung

Die Initiative ist als allgemeine Anregung formuliert. Dies ermöglicht bei der konkreten Umsetzung des Initiativanliegens eine grosse Gestaltungs- und Mitsprachemöglichkeit für Regierung und Parlament. Gegenüber einem ausformulierten Gesetzestext hat diese Form der Initiative einen weiteren Vorteil: Die Unterschriftensammlung sowie die Abstimmungskampagne ist einfacher, weil das Kernanliegen der Initiative so in verständlicher, leichter zu kommunizierender Form dargestellt wird. Es werden die „Visierstangen“ der künftigen Gesetzesänderung fixiert – die Ausgestaltung innerhalb der Visiere ist Sache von Verwaltung, Parlament und Regierung.

Biodiversität und Artenvielfalt

Die Begriffe Biodiversität und Artenvielfalt kommen im heutigen Natur- und Heimatschutzgesetz des Kantons Thurgau nicht vor. Das nationale NHG ist im Jahre 2004, bzw. 2014 (Nagoya-Protokoll) mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) ergänzt worden. Es ist deshalb sinnvoll, auch das Thurgauer Gesetz entsprechend zu ergänzen.

Biodiversitätsstrategie

Eine kantonale Biodiversitätsstrategie soll die Grundlage für die Massnahmen und für den effizienten Einsatz der Mittel definieren.

Bei der Erarbeitung kann auf bereits vorhandene Arbeiten zurückgegriffen werden. Der benachbarte und vergleichbare Kanton St. Gallen verfügt bereits über eine Biodiversitätsstrategie, die hervorragend ist und als Vorlage dienen kann. Die Biodiversitätsstrategie SG kommt zu folgendem Schluss: «Erhalt und Förderung der Biodiversität kostet; das Nichtstun kostet wesentlich mehr!»

3 – 5 Millionen Franken

Zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie sollen jährlich zusätzlich 3 – 5 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Heute wendet der Kanton rund 2.5 Millionen Franken für Natur- und Landschaftsmassnahmen auf. Zusätzlich zahlt der Bund rund eine Million.

Mit zusätzlichen Geldmitteln für Massnahmen in der Landschaft (siehe auch Kapitel: der Aktionsplan Biodiversität des Bundes) ist es leider nicht getan. Um Projekte zu initiieren und umzusetzen, braucht es auf der zuständigen Fachstelle zwingend zusätzliche personelle Ressourcen. Interessant ist hier der Vergleich mit dem Kanton Zürich, der nicht einmal doppelt so gross ist wie der Thurgau: Die Fachstelle Naturschutz ZH umfasst 24 Mitarbeitende – im Kanton Thurgau sind es 7, die zwei kantonalen Reservatspfleger mitgerechnet.

Bei der Erarbeitung des Gesetzestextes besteht die Möglichkeit, diese zusätzlichen jährlichen Aufwendungen zeitlich zu limitieren; ein Zeitrahmen von 12 Jahren oder eine Gesamtsumme von 48 Millionen entspricht den Intentionen der Initianten. Eine entsprechende Klausel müsste – zusammen mit dem fixen jährlichen Geldbetrag – wohl in die Übergangs- und Schlussbestimmungen des Gesetzes aufgenommen werden.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Da die Initiative fixe jährliche Geldbeträge verlangt, und dies voraussichtlich begrenzt für 12 Jahre, ist eine entsprechende Ergänzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes in die Übergangs- und Schlussbestimmungen aufzunehmen. Über den Anteil, der für personelle Ressourcen reserviert wird, entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Departement für Bau und Umwelt die vorberatende Kommission bzw. der Grosse Rat.

Finanzen

Die Initiative steht in engem Zusammenhang mit dem Aktionsplan des Bundes, der für 26 Massnahmen erhebliche Geldmittel zur Verfügung stellt – allerdings unter der Bedingung, dass sich der Kanton «in ähnlichem Umfang an der Finanzierung» beteiligt. Die Finanzierung von Massnahmen zur Biodiversitäts-Förderung stellt den Kanton absolut nicht vor unüberwindliche Probleme:

  • Das Nettovermögen des Kantons Thurgau beträgt annähernd 400 Millionen. Teil des Vermögens sind 127 Millionen aus dem Erlös von Partizipationsscheinen der Kantonalbank. Hier besteht der klare politische Wille, diese Millionen nicht im ordentlichen Staatshaushalt «versickern» zu lassen. Damit sollen sinnvolle, gezielte Investitionen ermöglicht werden, die den Thurgau weiterbringen.
  • Zurzeit – und aller Voraussicht nach auch in den kommenden Jahren – erhält der Kanton von der Nationalbank jährlich 42.8 Millionen; 11 Millionen mehr als vorgesehen war. Warum? Beträgt die Ausschüttungsreserve der SNB mehr als 20 Mrd., wird die Ausschüttung für die Kantone auf 2 Mrd. jährlich verdoppelt. Die Reserve beträgt Ende 2018 über 40 Mrd. Franken…
viele weitere Informationen zusammengefasst im  Argumentarium Biodiversität.pdf

weitere Informationen hier: www.biodiversitaet-thurgau.ch