Der InitiativtextVolksinitiative Biodiversität Thurgau (als allgemeine Anregung)
Erklärungen zum Initiativtextallgemeine AnregungDie Initiative ist als allgemeine Anregung formuliert. Dies ermöglicht bei der konkreten Umsetzung des Initiativanliegens eine grosse Gestaltungs- und Mitsprachemöglichkeit für Regierung und Parlament. Gegenüber einem ausformulierten Gesetzestext hat diese Form der Initiative einen weiteren Vorteil: Die Unterschriftensammlung sowie die Abstimmungskampagne ist einfacher, weil das Kernanliegen der Initiative so in verständlicher, leichter zu kommunizierender Form dargestellt wird. Es werden die "Visierstangen" der künftigen Gesetzesänderung fixiert – die Ausgestaltung innerhalb der Visiere ist Sache von Verwaltung, Parlament und Regierung. Biodiversität und ArtenvielfaltDie Begriffe Biodiversität und Artenvielfalt kommen im heutigen Natur- und Heimatschutzgesetz des Kantons Thurgau nicht vor. Das nationale NHG ist im Jahre 2004, bzw. 2014 (Nagoya-Protokoll) mit dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) ergänzt worden. Es ist deshalb sinnvoll, auch das Thurgauer Gesetz entsprechend zu ergänzen. BiodiversitätsstrategieEine kantonale Biodiversitätsstrategie soll die Grundlage für die Massnahmen und für den effizienten Einsatz der Mittel definieren. Bei der Erarbeitung kann auf bereits vorhandene Arbeiten zurückgegriffen werden. Der benachbarte und vergleichbare Kanton St. Gallen verfügt bereits über eine Biodiversitätsstrategie, die hervorragend ist und als Vorlage dienen kann. Die Biodiversitätsstrategie SG kommt zu folgendem Schluss: «Erhalt und Förderung der Biodiversität kostet; das Nichtstun kostet wesentlich mehr!» 3 - 5 Millionen FrankenZur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie sollen jährlich zusätzlich 3 - 5 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Heute wendet der Kanton rund 2.5 Millionen Franken für Natur- und Landschaftsmassnahmen auf. Zusätzlich zahlt der Bund rund eine Million. Mit zusätzlichen Geldmitteln für Massnahmen in der Landschaft (siehe auch Kapitel: der Aktionsplan Biodiversität des Bundes) ist es leider nicht getan. Um Projekte zu initiieren und umzusetzen, braucht es auf der zuständigen Fachstelle zwingend zusätzliche personelle Ressourcen. Interessant ist hier der Vergleich mit dem Kanton Zürich, der nicht einmal doppelt so gross ist wie der Thurgau: Die Fachstelle Naturschutz ZH umfasst 24 Mitarbeitende - im Kanton Thurgau sind es 7, die zwei kantonalen Reservatspfleger mitgerechnet. Bei der Erarbeitung des Gesetzestextes besteht die Möglichkeit, diese zusätzlichen jährlichen Aufwendungen zeitlich zu limitieren; ein Zeitrahmen von 12 Jahren oder eine Gesamtsumme von 48 Millionen entspricht den Intentionen der Initianten. Eine entsprechende Klausel müsste – zusammen mit dem fixen jährlichen Geldbetrag – wohl in die Übergangs- und Schlussbestimmungen des Gesetzes aufgenommen werden. Übergangs- und SchlussbestimmungenDa die Initiative fixe jährliche Geldbeträge verlangt, und dies voraussichtlich begrenzt für 12 Jahre, ist eine entsprechende Ergänzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes in die Übergangs- und Schlussbestimmungen aufzunehmen. Über den Anteil, der für personelle Ressourcen reserviert wird, entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Departement für Bau und Umwelt die vorberatende Kommission bzw. der Grosse Rat. FinanzenDie Initiative steht in engem Zusammenhang mit dem Aktionsplan des Bundes, der für 26 Massnahmen erhebliche Geldmittel zur Verfügung stellt – allerdings unter der Bedingung, dass sich der Kanton «in ähnlichem Umfang an der Finanzierung» beteiligt. Die Finanzierung von Massnahmen zur Biodiversitäts-Förderung stellt den Kanton absolut nicht vor unüberwindliche Probleme:
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viele weitere Informationen zusammengefasst im Argumentarium Biodiversität.pdf | ||